Amtsgericht München: Geldstrafe für 19-Jährigen wegen Amtsanmaßung

Das Amtsgericht München hat einen 19-Jährigen Münchner verurteilt, der im Sommer Polizei gespielt hat. Mit einem gekauften Blaulicht und einem Mietwagen hielt er einen Freund an - der rief die echte Polizei. Strafe: 1000 Euro und ein Aufsatz.
von  AZ
Einmal selber Polizei spielen: Für einen 19-Jährigen war die Aktion ein teurer Spaß.
Einmal selber Polizei spielen: Für einen 19-Jährigen war die Aktion ein teurer Spaß. © dpa

München - "Grüß Gott, Fahrzeugpapiere und Führerschein bitte." Diesen Satz wollte ein 19-jähriger Münchner nur mal allzu gern sagen. Gemeinsam mit einem Bekannten fasste der der junge Mann im Sommer dieses Jahres den Entschluss, Freunde mit gefakten Polizeikontrollen zu ärgern.

Also mietete er sich ein Auto, in diesem Fall einen schwarzen 1er BMW, und kaufte sich im Internet ein Blaulicht und einen LED-Blitzer. Am 12. Juni gegen halb vier Uhr morgens stand der 19-Jährige zusammen mit seinem Spezl gerade vor seinem Auto und schrieb einer Freundin eine SMS, als ein Bekannter der beiden Männer vorbei fuhr.

Der Angehaltene ruft die Polizei

Die beiden setzten sich ins Auto und "nahmen die Verfolgung auf". Die Fahrt ging von Grünwald nach Taufkirchen, nach einigen Minuten näherte sich der Münchner dem Auto seines Bekannten und schaltete das Blaulicht sowie den LED-Blitzer ein, den er hinter die Windschutzscheibe geklemmt hatte.

Der Freund der beiden Spaßbolde dachte also, ihn verfolge eine Zivilstreife; er fuhr rechts ran und stoppte sein Auto auf dem Standstreifen. Dann folgte der große Auftritt des 19-Jährigen. Bekleidet mit einer gelben Warnweste ging er ans Seitenfenster des Autos und sagte die magischen Worte.

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Der Fahrer allerdings erkannte den Münchner von früheren gemeinsamen Zeiten. "Dann hat es mir gereicht und ich rief den Notruf", so der Zeuge vor Gericht. Er fuhr weiter und verständigte die Polizei von dem Vorfall. Nun kam der Fall vor Gericht.

Strafe: Ein zweiseitiger Aufsatz und 1000 Euro Geldzahlung

Die zuständige Richterin verurteilte den 19-Jährigen wegen Amtsanmaßung zu einer Geldauflage von 1000 Euro, einem Aufsatz zum Thema: "Warum möchte ich Soldat werden? Was bedeutet mir die Uniform?" und zu einem Fahrverbot von drei Monaten.

Zur Begründung heißt es: "Um dem Angeklagten die strafrechtliche Bedeutung seines Verhaltens eindringlich zu Bewusstsein zu bringen, wurde die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000.- € an eine gemeinnützige Einrichtung auferlegt. Da der Angeklagte Soldat werden möchte und die Tat und das Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung darauf hindeuten, dass dieser zu einer Überschätzung von Machtsymbolen neigt, wurde er darüber hinaus zur Abfassung eines 2-seitigen Aufsatzes angewiesen zum Thema 'Warum möchte ich Soldat werden? Was bedeutet mir die Uniform?'. Da die Tat zudem eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers darstellt, wurde gegen ihn außerdem ein 3-monatiges Fahrverbot gemäß § 44 StGB verhängt."

Der Angeklagte entschuldigte sich zudem bei seinem Bekannten und erklärte sich damit einverstanden, dass das Blaulicht und der LED-Blitzer eingezogen werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

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