Amtsgericht München: Drei Jahre Haft für Drogenkurierin
München - Das zuständige Schöffengericht des Amtsgerichts München hat eine 27-jährige Übersetzerin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Dies geschah "wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge", wie es in der Pressemitteilung des Gerichts heißt.
Was war passiert? Die Frau war Ende Dezember 2020 gegen 17.30 Uhr aus Spanien kommend am Flughafen München gelandet.
Fünfeinhalb Kilogramm Marihuana im Koffer gefunden
Zu ihrem Gepäck gehörte ein Koffer, der ihr vor Reiseantritt von unbekannten Hintermännern übergeben worden war. In dem Koffer befanden sich sechs Marihuana Pakete mit einem Gesamtgewicht von 5.515,99 Gramm.
Die Angeklagte sollte die Drogen in München an einen weiteren Täter übergeben. Für die Übergabe hatte man ihr ein Hotelzimmer in einem Hotel in der Nähe des Stachus reserviert.
Angeklagte spricht von massiver Angst vor den Hintermännern
Zu einer Übergabe kam es nicht, weil die Angeklagte noch am Flughafen München im Rahmen der Gepäckkontrolle überprüft wurde. Der Koffer mit den Drogen wurde sichergestellt.
Die Angeklagte räumte die Vorwürfe in der Hauptverhandlung ein. Über ihren Verteidiger gab sie an, sie sei als Kurier eingesetzt worden. Zuvor sei auf sie und ihre Familie durch die Hintermänner ein enormer Druck ausgeübt worden. Sie habe massiv Angst vor den Hintermännern und wolle diese daher nicht benennen.
Belastet wurde die Angeklagte auch durch die Auswertung ihrer Mobiltelefone. Die Kriminalpolizei fand Hinweise auf eine Vielzahl von Flugreisen der Angeklagten aus Spanien nach Deutschland.
Auffällig war, dass die Angeklagte bei den Flugreisen immer ein Gepäckstück mit einem Gewicht von zehn bis zwölf Kilogramm eingecheckt habe, auf der Rückreise jedoch kein Gepäckstück mehr mit sich führte.
Was für die Angeklagte spricht
"Zu Gunsten der Angeklagten [sei] ihr umfassende Geständnis zu sehen wie auch der Umstand, dass sie in Deutschland nicht und in Spanien jedenfalls nicht einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und weiterhin von den unbekannten Hintermännern, welche die Reiseplanung vornahmen, erheblich unter Druck gesetzt wurde, mithin nicht ausschließbar aus einer Notlage heraus handelte, sagte die Vorsitzende zum Urteil des Schöffengerichts.
Auch habe kein finanzieller Vorteil für die Angeklagten aus der Tatbegehung festgestellt werden können: "Weiterhin konnten sämtliche Betäubungsmittel, bei denen es sich um so genannte weiche Drogen handelte, durch Sicherstellung vollständig dem Verkehr entzogen werden."
Zudem befinde sich die Angeklagte bereits seit etwa neun Monaten in Untersuchungshaft, die sich für sie angesichts der Sprachbarriere und der Corona- sowie gesundheitsbedingten Beschränkungen und schließlich auch der Ablehnung von ärztlichen Behandlungen als besonders belastend dargestellt habe. Schließlich lebe die Angeklagte zwischenzeitlich haftbedingt abstinent und habe sich "unwiderlegbar von weiteren Kurierfahrten distanziert".
Was gegen die Angeklagte spricht
Gegen die Angeklagte sprach nach den Ausführungen des Schöffengerichts, "dass eine ganz erhebliche Menge an Betäubungsmitteln vorlag, die zum gewinnbringenden Verkauf an noch unbekannte Abnehmer gedacht war, die Grenze zur nicht geringen Menge um das 76-Fache überschritten war, die Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bereits in Spanien strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und sie mit der vorliegenden Tat tateinheitlich zwei Delikte verwirklichte".
Zudem entschied das Schöffengericht, dass die Angeklagte im Anschluss an die Verhandlung nicht aus der Haft entlassen wird, sondern weiter in Untersuchungshaft bleiben muss.
Urteil des Amtsgerichts München vom 5. August 2021 Aktenzeichen 1116 Ls 361 Js 214235/20 - das Urteil ist seit dem 16.12.2020 rechtskräftig.
- Themen:
- Amtsgericht München
- Marihuana
- München