Alkohol-Razzia auf der Isar bei Baierbrunn bei München: Spitzenreiter hat 1,6 Promille im Blut

Die Polizei fischt am Wehr in Baierbrunn 80 Boote und Kajaks raus – unter ihnen sind 13 Betrunkene. Mindestens einer von ihnen hat damit sogar seinen Führerschein in Gefahr gebracht.
Ralph Hub
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Eine Fahrt im Schlauchboot oder im Kajak auf der Isar ist eine Gaudi, allerdings sollte man mit Alkohol vorsichtig sein.
Eine Fahrt im Schlauchboot oder im Kajak auf der Isar ist eine Gaudi, allerdings sollte man mit Alkohol vorsichtig sein. © Stephan Jansen/dpa

München – Für einige Freizeit-Kapitäne auf der Isar war die Alkohol-Razzia der Polizei am Samstag auf der Isar bei Baierbrunn eine kalte Dusche. 80 Schlauchboote und Kajaks wurden kontrolliert. Beim Alkoholtest wurden 13 Personen erwischt, die ordentlich getankt hatten. Der Spitzenreiter stammt aus München mit 1,6 Promille, bei ihm ist jetzt sogar der Führerschein in ernster Gefahr.

Entspannt im Schlauchboot – bis die Polizei kontrolliert

Sich entspannt an einem heißen Sommertag im Schlauchboot die Isar runtertreiben zu lassen, vielleicht noch mit ein paar Flaschen Bier oder Wein, die an der Leine im kalten Wasser dümpeln, macht Spaß. Jedenfalls so lange bis man kontrolliert wird und dabei lernt, dass auf der Isar längst nicht alles erlaubt ist.


Beamte der PI 32 (Grünwald) hatten an der Wehranlage bei Baierbrunn eine Kontrollstelle eingerichtet. An dem Wehr treffen Kanal und wilde Isar aufeinander, alle Wassersportler müssen daher aus dem Wasser raus, ein idealer Ort für eine Kontrolle. 250 Personen wurden von der Polizei überprüft, teilte am Montag ein Sprecher des Präsidiums in München mit. Insgesamt 80 Schlauchboote und Kajaks wurden auf Sicherheit gecheckt.

Wie auf den Straßen gilt auf der Isar eine 0,5 Promille Grenze

Bei Alkoholtests wurden 13 Freizeitkapitäne ertappt, die beim Paddeln mehr als 0,5 Promille im Blut hatten und damit gegen die Bootsfahrverordnung des Landratsamtes München verstoßen haben. Besagter Spitzenreiter war ein 26-Jähriger aus München. "Käpt'n Blaubär" hatte laut Polizei 1,6 Promille.

Ähnlich wie bei betrunkenen Radlern wird in diesem Fall auch die Führerscheinstelle von der Polizei informiert. Am Ende könnte der Münchner wegen der feuchtfröhlichen Isartour sogar seine Fahrerlaubnis verlieren.

Das ist alles auf der Isar verboten

Weil es immer wieder zu schweren Unfällen auf der Isar kommt – zuletzt starb vor wenigen Wochen ein 46-Jähriger im Fluss – hat das Landratsamt München bereits 2020 eine Bootsfahrverordnung erlassen. Darin ist klar geregelt, was auf dem Fluss und dem Kanal erlaubt ist: Das sind Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards. Die Schlauchboote müssen dabei einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist außerdem nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden, heißt es in der Verordnung.

Für Bootsinsassen gilt zudem eine Alkohol-Obergrenze von 0,5 Promille. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Glasflaschen sind verboten, ebenso wie wummernde Bluetooth-Boxen. Bußgelder variieren stark. Für dröhnende Lautsprecher sind 50 Euro fällig, für eine Alkoholfahrt im Schlauchboot sind es rund 150 Euro. Bei eklatanten oder wiederholten Verstößen können bis zu 5000 Euro Bußgeld fällig werden, erklärt ein Polizeisprecher.

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Zahlen müssen auch Eltern, die ihr dreijähriges Kind lediglich Schwimmflügel bei dem Ausflug auf der Isar angelegt hatten, statt einer Schwimmweste.

Übrigens, wer sich ein paar Bier bei einer Floßfahrt zwischen Wolfratshausen und München gönnt, riskiert nicht seinen Führerschein. Die Flößer tragen die Verantwortung. Die Passagiere sind, sofern sie sich an die üblichen Sicherheitsvorschriften halten, fein raus – ähnlich wie ein Fahrgast im Taxi.

 

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6 Kommentare
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  • HanneloreH. am 06.08.2024 15:26 Uhr / Bewertung:

    Ich kann mir nicht vorstellen dass Menschen die in einem Schlauchboot sitzen andere mehr gefährden als Fahrradfahrende mit Anhänger und dabei das Telefon am Ohr haben oder welche die bei Rot einfach ohne zu schaun über die Kreuzung laufen.

  • gubr am 06.08.2024 06:23 Uhr / Bewertung:

    Wenn da jemand gegen diese Verordnung klagen würde, dann würde die mit Sicherheit gekippt werden, weil nicht verhältnismäßig. Schon die 0.5, also deutlich mehr wie ein Radfahrer ist unverhältnismäßig, dass sogar Mitfahrer diese einhalten müssen noch mehr. Zudem ist die Formulierung "wummende" auch sowas von rechtlich unklar. Vielleicht schafft es ja noch jemand sich der Sache bis zu den Kommunalwahlen anzunehmen.

  • FRUSTI13 am 06.08.2024 17:44 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von gubr

    Als „wummern“ bezeichnet man gemeinhin Bässe, die über weitere Entfernung zu vernehmen sind! Und genau das hat auf einer Floßfahrt überhaupt nichts zu suchen!

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