"Airbnb" und Co.: Illegale Vermietung kommt teuer

Wer seine Wohnung zeitweise an Touristen (unter-)vermietet, muss mit Bußgeldern rechnen. 237 Münchner sind letztes Jahr damit aufgeflogen.
Irene Kleber / Lokales |
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Wenn junge Leute München besuchen (oder Medizin-Touristen sich in hiesigen Kliniken behandeln lassen), buchen sie statt teure Hotelzimmer lieber Privatunterkünfte. Das bringt Vermietern viel Geld, ist aber illegal.
dpa Wenn junge Leute München besuchen (oder Medizin-Touristen sich in hiesigen Kliniken behandeln lassen), buchen sie statt teure Hotelzimmer lieber Privatunterkünfte. Das bringt Vermietern viel Geld, ist aber illegal.

Wer seine Wohnung zeitweise an Touristen (unter-)vermietet, muss mit Bußgeldern rechnen. 237 Münchner sind letztes Jahr damit aufgeflogen. 

München - Schnelles Geld verdienen, indem man seine Wohnung immer wieder tage- oder wochenweise an München-Reisende vermietet – das ist schon verlockend. Aber, wer es noch nicht weiß, es ist verboten.

Denn in München herrscht Wohnungsnot. Die Stadt hat deshalb eine Zweckentfremdungs-Satzung erlassen, die es verbietet, Wohnungen dauerhaft gegen Geld Touristen (gern auch Medizin-Touristen) zu überlassen.

Im Maximalfall können bis zu 50 000 Euro Bußgeld fällig werden

Wer’s trotzdem tut, dem drohen saftige Bußgelder aus dem städtischen Wohnungsamt – im Maximalfall sogar bis zu 50 000 Euro.

Gemacht wird es trotzdem, weil Wohnungsvermittlungs-Onlineportale wie „airbnb“ oder „wimdu“ es leicht machen, seine Wohnung als Privatunterkunft für Touristen anzubieten. Und es für die Stadt schwer ist, die Zweckentfremdung nachzuweisen.

Lesen Sie hier: 2 Millionen Übernachtungen in München: Privatvermietung boomt

Um die 2000 Münchner, schätzt die Mietrechts-Expertin und SPD-Stadträtin Beatrix Zurek, verdienen sich über eine illegale Vermietung ihrer Eigentums- (oder auch Miet-)Wohnung eine goldene Nase. Allein fürs kommende Wochenende findet man etwa auf der Homepage von airbnb über 300 Privatunterkunfts-Angebote in München.

Beispiel: ein Zwei-Zimmer-Loft in Thalkirchen für vier Gäste bringt für zwei Nächte 450 Euro. Hochgerechnet auf den Monat wären das 6750 Euro Mieteinnahmen. Schönes, schnelles Geld für den Anbieter.

In 237 Fällen illegale Vermietung aufgedeckt

Immerhin ein paar davon hat es im vergangenen Jahr erwischt, weil die fünfköpfige „Sonderermittlungsgruppe Ferienwohnungen“, die das Sozialreferat im im Frühsommer 2015 neu eigerichtet hat, Nachweise fand.

Laut Sozialreferat haben die Zweckentfremdungs-Fahnder bis zum Jahresende bei insgesamt 237 Wohnungen illegale Vermietungen aufgedeckt, diese Nutzungen beendet und die betroffenen Wohnungen wieder frei für den allgemeinen Mietmarkt gemacht.

In einigen Fällen standen die Wohnungen schlicht leer (was ebenfalls unter Zweckentfremdung fällt) oder wurden gewerblich genutzt, etwa als Büroräume statt Wohnung.

Lesen Sie hier: Betrüger mieten "Airbnb"-Wohnung und zocken Kaution ab!

51 dieser entdeckten Wohnungen waren immer wieder als illegale Ferienwohnungen an Reisende vermietet worden – oder an Medizintouristen, was häufig Nachbarschaften massiv verärgert hat. Wie etwa am Arabellapark, wo Anwohner sich vom Geräuschpegel wechselnder ausländischer Kurzzeit-Mieter belästigt fühlten, die sich in angrenzenden Kliniken behandeln ließen. 30 Vermieter waren einsichtig, und haben nach einer Aufklärung von sich aus aufgehört, von Feriengästen Geld zu nehmen. Bei den anderen 21 musste die Behörde mit Druck nachhelfen und „Nutzungsuntersagungen“ erlassen.

Nun wird die Stadt – neben der Sonderermittlungsgruppe – wohl auch noch eine Anlaufstelle zur Bekämpfung der Zweckentfremdung schaffen. Dort sollen zwei Experten Bürger beraten, die in der Nachbarschaft illegale Untervermietungen wahrnehmen und sich dadurch geschädigt fühlen, gleichzeitig sollen sie die Fahndergruppe verstärken.

Beantragt hatten das die SPD-Stadträte Zurek und Christian Müller schon letzten Sommer. Das Sozialreferat begrüßt die Idee „ausdrücklich“, wie es nun in einer aktuellen Stadtratsvorlage heißt. Am Donnerstag will der Stadtrat im Sozialausschuss darüber abstimmen.  


 

Was ist erlaubt, was verboten? Die Regeln rund ums (Unter-)Vermieten   

Als „Zweckentfremdung“ gilt in München nicht nur, eine Wohnung als Büro zu nutzen oder mehr als sechs Monate leer stehen zu lassen. Sondern auch: wenn man die Wohnung dauerhaft Touristen gegen Geld überlässt. Was das konkret bedeutet, erklärt Miet-Expertin Beatrix Zurek so:

Für Eigentümer gilt: Die Wohnung darf nicht an ständig wechselnde Touristen vermietet werden, sondern muss Münchnern überlassen werden, die einen regulären Mietvertrag bekommen.

Für Mieter einer Wohnung gilt: Eine einmalige, kurze Untervermietung (etwa während der Wiesn) ist noch keine Zweckentfremdung, kann aber Probleme mit dem Vermieter bringen, wenn er das nicht genehmigt hat. Wer aber als Mieter gar nicht in seiner Wohnung wohnt, sondern sie ständig Touristen anbietet, verstößt gegen die Zweckentfremdungs-Satzung.

Wer auch nur mehrmals im Jahr (etwa immer während seines Urlaubs) an Touristen untervermietet, bewegt sich schon an der Grenze zum Illegalen und könnte mit der Stadt Probleme bekommen. Und mit dem Vermieter auf jeden Fall.

 

 

 

 

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