Airbnb: Keine Daten für die Stadt München

Das Verwaltungsgericht hat Auskunftsersuchen abgelehnt. Was die Münchner Sozialreferentin jetzt tun will – und warum das Rathaus enttäuscht über die Entscheidung ist.
von  Emily Engels
Gut vorbereitet für den Urlaub daheim? Oder sind an diesem Münchner Mietshaus die Schirme für Touristen aufgespannt?
Gut vorbereitet für den Urlaub daheim? Oder sind an diesem Münchner Mietshaus die Schirme für Touristen aufgespannt? © imago

München - Die Ferienwohnungs-Plattform Airbnb muss der Stadt auch künftig nicht die Vermieter- und Buchungsdaten mitteilen. Die Stadt hatte das ursprünglich für alle Wohnungen gefordert, die jährlich länger als der genehmigte Zeitraum von acht Wochen vermietet werden. Dagegen erhob Airbnb Klage – und hat jetzt vom Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) ist über die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes enttäuscht. Sie kündigt an: "Wir werden uns jetzt die Gründe detailliert anschauen und dann prüfen, ob wir dagegen Rechtsmittel einlegen."

Diese Enttäuschung teilt sie etwa mit CSU-Fraktionschef Manuel Pretzl (CSU): "Mit diesem Urteil kann der Zweckentfremdung und dem Entzug von dringend benötigten Wohnraum für Münchner nicht Einhalt geboten werden." Illegale Vermietung schade zudem nicht nur dem Mietmarkt, sondern auch der örtlichen Hotellerie. Pretzl kritisiert zudem: "Ob das Finanzamt immer richtig informiert wird, kann man auch nicht überprüfen."

Sozialreferat fordert Genehmigungspflicht für Ferienwohnungen

Rudolf Stürzer, Chef vom Münchner Hausbesitzerverein "Haus und Grund" erklärt, warum er dem Urteil zwiegespalten gegenübersteht. "Zum Einen sehe ich es sehr kritisch, weil durch diese Art der Vermietung dem Mietmarkt weitere Wohnungen entzogen werden", sagt Stürzer. Zudem sei Airbnb eine Zumutung für die Mitbewohner eines Hauses. "Egal ob Mitbewohner oder Eigentümer, bei jedem Ein- und Auszug eines Airbnb-Gastes entstehen Schäden am Gemeinschaftseigentum", sagt Stürzer. Etwa durch Koffer im Lift oder den Treppenhäusern. "Einige verdienen da viel Geld auf Kosten der anderen Miteigentümer des Hauses", erklärt er. Das führe zu zahlreichen Streitfällen.

Gleichzeitig gebe es nun einmal den Datenschutz. Das Urteil, das Airbnb keine personenbezogene Daten herausgeben muss, sei nur konsequent. Das Sozialreferat fordert neben dem Auskunftsersuchen eine Registrierungs- sowie Genehmigungspflicht für alle Wohnungen, die als Ferienwohnungen vermietet werden. In anderen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gibt es solche Regelungen bereits, das Land Hamburg etwa hat entsprechende Regularien erlassen.

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