München: Verstöße bei geförderten Wohnungen können jetzt gemeldet werden
München - "Fairplay im sozialen Wohnen": Unter diesem Motto startet das Amt für Wohnen und Migration eine Öffentlichkeitskampagne. Mit einer Flyeraktion und Informationsoffensive soll gegenüber unrechtmäßigen Nutzungen im Bereich der geförderten Wohnungen sensibilisiert werden, wie die Stadt jetzt mitteilt.
Die Kampagne richtet sich vor allem an Mieter wie auch Vermieter von geförderten Wohnungen. In Zusammenarbeit mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG sowie weiteren interessierten Vermietenden soll das Thema in München weitere Aufmerksamkeit bekommen.
Geförderte Wohnungen nur für Berechtigte
"Obwohl die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in den vergangenen Jahren viele Wohnungen gebaut haben, überwiegt die Nachfrage an bezahlbarem Wohnraum immer noch das Angebot. Umso wichtiger ist es, dass insbesondere geförderte Wohnungen von Mieterinnen und Mietern bewohnt werden, die dazu auch berechtigt sind. Mit der Kampagne wollen wir die Menschen sensibilisieren, wann geförderte Wohnungen zu recht bewohnt werden und wann nicht mehr", äußert sich Sozialreferentin Dorothee Schiwy über die Aktion.

Ausgehend von dem großen Erfolg des Online-Meldeverfahrens zur Zweckentfremdung bei freifinanzierten Wohnungen, kann ab sofort ebenfalls unter raum-fuer-muenchen.de für den Bereich der geförderten Wohnungen ein konkret vermuteter Belegungsverstoß gemeldet werden.
So ein Verstoß liegt zum Beispiel vor, wenn innerhalb einer Familie die Wohnung weitergegeben wird, oder auch die klassische Zweckentfremdung wie eine gewerbsmäßige Vermietung, eine gewerbliche Nutzung oder das Leerstehenlassen einer Wohnung. Kein Belegungsverstoß liegt hingegen vor, wenn Haushaltsangehörige nachträglich ausziehen oder sich das Einkommen nachträglich erhöht.
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