Aggressiver Bettler rastet im Zug aus
Am Freitagabend tickte ein 31-jähriger Bettler in einem Meridian total aus und sorgte am Münchner Ostbahnhof für einen spektakulären Polizeieinsatz.
München - Der Mann schnorrte die Passagiere im Meridian M79033 vom Münchner Hauptbahnhof nach Salzburg um Geld an. Als ein zivil reisender Landespolizist kein Geld geben wollte, schlug ihm der 31-Jährige mit der Hand ins Gesicht. Danach ergriff er die Flucht und zog, nachdem sich die Tür während der Fahrt nicht öffnen ließ, die Notbremse.
Ein 27-jähriger Zugbegleiter, der durch den Zwangsstopp auf die Situation aufmerksam wurde, hielt den aggressiven Bettler zusammen mit dem Landespolizisten fest, verschloss die nun geöffnete Tür wieder und verständigte die Bundespolizei.
Unbeteiligter beschwert sich über unverhältnismäßigen Polizeieinsatz
Beim planmäßigen Halt am Münchner Ostbahnhof wurde der sichtlich betrunkene Mann bis zum Eintreffen der Bundespolizei vom Zugbegleiter und dem Landespolizisten am Gleis 7/8 festgehalten. Als der Festgehaltene am Bahnsteig urinieren wollte, wurde er von den mittlerweile eingetroffenen Bundespolizisten am Arm ergriffen und sollte zur Dienststelle gebracht werden. Dabei widersetzte sich der 31-Jährige der Staatsgewalt, ließ sich hinfallen und stieß dabei mehrmals mit dem Kopf gegen den Boden. Trotz Fesselung trat der Wohnungslose wiederholt um sich, so dass er von mehreren Beamten vom Bahnsteig weggetragen werden musste.
Während der Festnahme näherten sich auch mehrere unbeteiligte Personen am Bahngleis der Szenerie und mussten mehrmals von der Polizei zum Zurücktreten aufgefordert werden. Ein unbekannter Mann beschwerte sich über die Unverhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes und forderte die Personalien der Beamten. Das sich die Polizisten intensiv um den aggressiven Bettler kümmern mussten, konnte die Identität des am Vorfall unbeteiligten Beschwerdeführers nicht ermittelt werden.
Schon mehrmals straffällig geworden
Der 31-Jährige, gegen den bereits wegen rund 60 verschiedener Delikte polizeilich ermittelt wurde, muss sich nun wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs, Beleidigung und Missbrauchs von Nothilfeeinrichtungen verantworten müssen.
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