AfD gibt Unterlassungserklärung ab

Die Abendzeitung hat gegen die AfD einen juristischen Erfolg errungen. Die Partei verpflichtet sich, eine gefälschte Überschrift nicht mehr weiterzuverbreiten.
Timo Lokoschat |
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Die Abendzeitung hat gegen die AfD einen juristischen Erfolg errungen. Die Partei wurde abgemahnt und verpflichtet sich, eine gefälschte Überschrift nicht mehr weiterzuverbreiten.

München/Nürnberg - Am Donnerstag um 16.28 Uhr ging die strafbewehrte Unterlassungserklärung beim AZ-Anwalt ein - unterzeichnet: Darin verpflichtet sich die AfD, nicht länger eine manipulierte Überschrift zu verbreiten.

Die Partei hatte am Montag auf ihrer Facebookseite einen Link zur Abendzeitung gepostet, die Überschrift aber deutlich verändert.

Im Original-Artikel der Abendzeitung heißt es: "Jugendliche wollten Flüchtlingsheim in Brand stecken."

Gemäß der Unterlassungserklärung darf die AfD nicht weiter den Eindruck erwecken, dass im AZ-Artikel "Linksextreme" als Täter des versuchten Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim identifiziert werden - dies ist nämlich nicht der Fall.

Sollte die AfD gegen diese Verpflichtung verstoßen, wird eine Vertragsstrafe fällig, die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird.

Laut Polizei sind die jugendlichen Täter weder dem rechts- noch dem linksextremen Milieu zuzuordnen, sondern der bürgerlichen Mitte. Diese Hintergründe spielen bei der Abmahnung aber nur eine Nebenrolle. Entscheidend ist vielmehr, dass die AfD nicht einfach eine Überschrift der AZ ändern und dem Leser vorgaukeln darf, dass dies die Original-Zeile der Zeitung sei.

Die AZ geht auch gegen den Braunschweiger Pegida-Ableger vor, der die Überschrift in gleicher Weise manipuliert hatte. "Bragida" behauptete zusätzlich, dass die AZ ihre Zeile nachträglich verändert habe. Dies ist nachweislich falsch.

Pegida hatte 2015 auch dem „Spiegel“ vorgeworfen, eine angebliche Überschrift („Asylbetrüger besteigen Eurocity aus Mazedonien Richtung Germany“) nachträglich verändert zu haben, wich aber später von dieser Darstellung ab.

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