Ätzende Lauge in der S-Bahn: Putzfrau verurteilt

München - Amtsrichter Matthias Braumandl brachte es in seiner Urteilsbegründung auf den Punkt: In diesem Prozess gab es nur Verlierer.
Angeklagt war am Mittwoch die Putzfrau Elena R. (48, Namen geändert). Wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie hatte am Morgen des 5. Oktober 2015 eine Sprühflasche mit Ofenreiniger in einer Tüte auf dem Platz neben ihr in der S4 in Richtung Grafing abgestellt. Die ätzende Natronlauge war dort dann ausgelaufen.
Eine Stunde später setzte sich die 16-jährige Lisa P. auf den Laugen-Platz. Mit schrecklichen Folgen. Erst habe sie ein Zwicken gespürt, erinnerte sich die Schülerin an den Vorfall, dann erst wurde das Ausmaß der Verletzung am Gesäß klar. Lisa P. musste zwei Mal operiert werden. „Ich muss noch zwei Jahre Silikon-Pflaster und Kompressionsstrümpfe tragen“, berichtet sie mit tränenerstickter Stimme im Zeugenstand. Was das für ein 16-jähriges Mädchen bedeutet, war allen im Gerichtssaal klar. So wiegen die seelischen Qualen wohl schwerer als die körperlichen. Die sind inzwischen abgeklungen. Die Stelle sei aber noch sehr empfindlich, erklärte das Opfer.
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Elena R. entschuldigte sich bei ihr „aus ganzem Herzen“. „Es tut mir so leid“, sagte sie. Ihr selber ginge es sehr schlecht, sie leide an Depressionen. Tatsächlich zitterte sie während des Prozesses zeitweise am ganzen Körper.
Nachdem sie sich gestellt hatte, erklärte Elena R. in einer Polizei-Vernehmung, dass sie erst nach dem Aussteigen bemerkt habe, dass die Tüte mit dem Ofenreiniger von außen nass war.
Die Staatsanwältin plädierte nach Ansicht des S-Bahn-Videos aber dennoch auf gefährliche Körperverletzung. Die Putzfrau habe die nasse Stelle auf dem Sitz erkennen müssen und nichts getan, um die Gefahr für die folgenden S-Bahn-Fahrgäste zu bannen.
Verteidiger Santosh Ernst Gupta sah dagegen keinen Vorsatz. „Wir sollten die Kirche im Dorf lassen“, erklärte er und plädierte dafür, es bei einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung zu belassen.
Richter Braumandl ließ sich überzeugen. Angesichts der Videos aus der S-Bahn könne man nicht mit der notwendigen Sicherheit sagen, dass die 48-Jährige bemerkt habe, dass ihr die ätzende Lauge ausgelaufen war.
Er verurteilte die arbeitslose Frau zu 120 Tagessätzen á 15 Euro.