"Ärztehopping": Rentner zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht München verurteilt einen Rentner zu einer Bewährungsstrafe. Der Grund: Der 65-Jährige hat sich bei verschiedenen Ärzten knapp 1.000 Fentanyl-Pflastern erschlichen.
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Das Amtsgericht München hat einen Rentner verurteilt, nachdem er sich Schmerzpflaster im Wert von knapp 21.000 Euro erschlichen hatte.
Das Amtsgericht München hat einen Rentner verurteilt, nachdem er sich Schmerzpflaster im Wert von knapp 21.000 Euro erschlichen hatte. © David-Wolfgang Ebener/dpa

München - Schmerzpflaster sind für viele Menschen die Rettung, wenn es darum geht chronische Schmerzen lindern und den Alltag bewältigen zu können. Aufgrund der Inhaltsstoffe fallen sie allerdings unter das Betäubungsmittelgesetz und sind somit verschreibungspflichtig. 

Rentner erschleicht sich Rezepte bei mehreren Ärzten

Eben diese Erfahrung musste auch ein inzwischen 65-jährigen Rentner aus München machen. Allerdings hatte  er sich diese Pflaster in weitaus größerer als der notwendigen Menge verschreiben lassen. Ein Schöffengericht des Amtsgerichts München hat ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Wie das Gericht mitteilt, sei der Angeklagte  im Zeitraum Februar 2016 bis Dezember 2019 Patient bei sieben verschiedenen Ärzten im Stadtgebiet Münchens gewesen und habe sich von diesen jeweils Fentanyl-Pflaster verschreiben lassen – insgesamt 21 Mal. 

Angeklagter gab an auf Ölplattform zu arbeiten

Bei der Behandlung habe der Angeklagte den Medizinern jedoch verschwiegen, dass er bereits Verschreibungen über entsprechende Pflaster erhalten hatte. Gegenüber einer Ärztin gab der Angeklagte zudem an, er benötige einen Vorrat an Pflastern, weil er auf einer Ölplattform arbeite und sich nur unregelmäßig in Deutschland aufhalte. 

Die so erlangten Rezepte löste der Angeklagte auf Kosten seiner Krankenkasse bei verschiedenen Apotheken in München ein und erhielt damit insgesamt 980 Pflaster im Gesamtwert von rund 21.000 Euro. In der Hauptverhandlung, wie schon bei der Polizei, räumte der Rentner die Vorwürfe ein und begründete sie mit einer Schmerzproblematik, die sich nach einem Eingriff vor sieben Jahren ergeben habe.

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Geständnis wirkt strafmildernd 

Das strafmildernde Geständnis einerseits, der entstandene Sachschaden und erhebliche Menge an Betäubungsmitteln, die der Angeklagte durch sein Verhalten erbeutete andererseits, führten schließlich  zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. 

Das Urteil ist rechtskräftig. 

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7 Kommentare
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  • Kadoffesalod am 15.08.2022 13:55 Uhr / Bewertung:

    Es ist völlig unverständlich dass es einerseits solchen Leuten wie dem Verurteilten so leicht gemacht wird, andererseits viele chronisch Kranke (z. B. mit Narkolepsie, ADHS, bestimmte Syndrome mit schweren Depressionen) die als Betäubungsmittel eingestufte Medikamente brauchen, knapp gehalten, drangsaliert und abkassiert werden.

  • Hashtag am 14.08.2022 23:16 Uhr / Bewertung:

    Der hat die garantiert an Drogenabhängige verkauft. Verstehe nicht, warum die Krankenkasse da keine Kontrollmechanismen hat

  • Witwe Bolte am 15.08.2022 09:45 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hashtag

    Fentanyl-Schmerz-Pflaster (auch benutzte) werden von den Junkies ausgekocht und der Sud injiziert.
    Der Datenschutz hindert wohl die Krankenkassen, Rezept-Missbrauch aufzudecken. Peinlich.

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