Zufälliger Waffenfund bei Drogendealer: Knapp dreieinhalb Jahre Knast

Durch Zufall findet die Polizei bei einem Drogendealer mehrere Waffen, unter anderem eine Kalaschnikow. Der 26-Jährige muss für fast dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
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Der Drogendealer muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. (Symbolbild)
Der Drogendealer muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. (Symbolbild) © dpa

München - Weil er mit Drogen gehandelt und dazu noch mehrere Waffen besessen hat, wurde ein 26-jähriger Auszubildender Anfang Juli vom zuständigen Schöffengericht des Münchner Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Die Polizei erhielt von einem V-Mann den Tipp, dass der Angeklagte regen Drogenhandel in München betreibe. Daraufhin wurde der 26-Jährige von den Ermittlern observiert. Weil er an mehreren konspirativen Treffen teilnahm und zudem klar wurde, dass er über große Mengen an Bargeld verfügte, erließ ein Ermittlungsrichter Durchsuchungsbeschlüsse für mehrere Orte, an denen sich der Angeklagte immer wieder aufhielt.

Bei den Durchsuchungen im Mai 2021 fand die Polizei knapp 230 Gramm Kokain sowie rund achteinhalb Gramm Marihuana. Zudem entdeckten sie in einem Schließfach 6.000 Euro in bar. Die Beamten wollten auch den Wagen des Angeklagten nach Drogen durchsuchen. Doch statt Betäubungsmitteln fanden sie im Kofferraum eine Kalaschnikow (AK47) sowie zwei Pistolen samt Magazin und Patronen.

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Angeklagter schweigt vor Gericht

In der Hauptverhandlung machte der 26-Jährige von seinem Schweigerecht Gebrauch. Überführt wurde er aber unter anderem durch die Erkenntnisse aus der Observation, Zeugenaussagen und Chatverläufe, aus denen sich die Drogengeschäfte ergaben.

Auch wenn an den gefundenen Waffen keine DNA und Fingerabdrücke des 26-Jährigen gefunden werden konnten, sah es das Gericht dennoch als erwiesen an, dass die Waffen dem Angeklagten gehören. Einer der Gründe: "Auf seinem Handy konnte ein Lichtbild festgestellt werden, das ihn mit einem Sturmgewehr zeigt. Auch wenn dieses Sturmgewehr nicht identisch mit dem Kofferraum vorgefundenen ist, belegt dies seine Affinität hierzu", wie die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts erklärte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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