Achteinhalb Jahre Haft für Kastration auf Wunsch

Der Angeklagte in dem Aufsehen erregenden Prozess hatte zugegeben, mehreren Männern die Hoden abgetrennt zu haben. Nun muss er mehrere Jahre hinter Gitter.
John Schneider
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Der Angeklagte im Gerichtssaal.
Der Angeklagte im Gerichtssaal. © Sven Hoppe/dpa

München - Das Gericht wollte "ein deutliches Zeichen setzen, aber die Kirche im Dorf lassen". So schließt der Vorsitzende Richter Thomas Bott am Dienstag seine Urteilsbegründung im Fall von Karl T. (67, Name geändert), der unter anderem des Mordes durch Unterlassen angeklagt war.

Die Leiche des Opfers war in einem großen Karton in seinem Wohnzimmer in Markt Schwaben aufgefunden worden.

Einen Beweis für einen Mord findet das Gericht nicht

Der Mordvorwurf war aber im Laufe des Prozesses nicht zu beweisen. Zumal auch die Gutachter nicht klären konnten, woran der Mann überhaupt gestorben war. Im Zweifel für den Angeklagten ist ein Rechtsgrundsatz, der hier Anwendung fand, sagt Bott.

Verurteilt wird Karl T. schließlich wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte für diese Anklagepunkte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung fand sieben Jahre Haft angemessen.

Die Kastrationen gibt der Angeklagte zu

Denn Karl T. hat zugegeben, mehreren Männern auf deren Wunsch die Hoden entfernt zu haben. Der Elektriker hatte seine Opfer aber getäuscht und angegeben, er sei ein ausgebildeter Rettungsassistent. Das Landgericht München II verurteilte den Angeklagten deswegen zu acht Jahren und sechs Monaten Haft.

Der 67-Jährige berichtete in einem der skurrilsten und gruseligsten Prozesse der jüngeren Vergangenheit, wie er in Sadisten-Foren im Internet "Kastrationen" angeboten habe. Mehrere Männer zahlten ihm demnach Geld dafür, dass er ihnen die Hoden entfernte. Folter, Elektroschocks und "Nadelspiele" gehörten aber ebenso zu seinem Repertoire.

Ein Opfer wollte gerne Eunuch werden

Was treibt einen Mann dazu, sich kastrieren zu lassen? Einer der Männer erklärte, dass er transsexuell sei und als Frau weiterleben wolle. Ein anderer, dass er gerne Eunuch werden wolle.

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Ein weiteres Opfer wollte seine Pornosucht in den Griff bekommen und legte sich gleich mehrmals bei Karl T. unters Messer. Und musste einmal sogar danach ins Krankenhaus gebracht werden, weil der Eingriff misslang.

Karl T. begründete seine Taten im Prozess mit Geldnot. Er habe nach der Beerdigung seiner Frau Schulden gehabt, die er mit dem Geld seiner Kunden begleichen wollte.

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