Achteinhalb Jahre Haft für brutalen nächtlichen Überfall in Trudering

Das Landgericht München I verurteilte den 30-Jährigen wegen erpresserischen Menschenraubs, schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
2  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

München -  Für den nächtlichen Überfall auf ein Ehepaar in dessen Wohnung muss ein 30-Jähriger achteinhalb Jahre in Haft. Die zuständige Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte gemeinsam mit drei Mittätern, die unbekannt blieben, in den frühen Morgenstunden eines Junitages 2018 über ein gekipptes Fenster in die Münchner Wohnung des Paares einbrach.

Mann verprügelt, gefesselt und ausgeraubt

Sie schlugen den Angaben zufolge auf den Ehemann ein, fesselten ihn und klebten ihm den Mund zu. Die Bande erbeutete nach Überzeugung des Gerichts Geld und Schmuck im Wert von rund 41.000 Euro.

Lesen Sie auch

Zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte die Kammer vor allem die Brutalität, mit der die Täter vorgingen. Strafschärfend wirkte sich aus, dass das Ehepaar durch die Tat erheblich traumatisiert ist und sich nach der Tat gezwungen sah, umzuziehen. Das Urteil gegen den nicht vorbestraften Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Hel am 22.07.2022 16:36 Uhr / Bewertung:

    Solange der seine "drei Mittäter" schützt, sollte die Strafe verdoppelt werden.

  • Durchblicker am 20.07.2022 18:33 Uhr / Bewertung:

    Endlich mal ein "normales" Urteil und keins, über das sich der Täter und sein Anwalt krank lachen. Danke ans Gericht!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.