"Absolut widersinnig": Stadt München klagt wegen Bettensteuer gegen den Freistaat

München - Nach dem bayernweiten Verbot von lokalen Übernachtungssteuern hat die Stadt München beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht.
"Das Verbot ist ein erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, das will ich so nicht hinnehmen", sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Mittwoch in München. Es sei im Übrigen "absolut widersinnig, wenn uns die Regierung von Oberbayern bei der Genehmigung des Haushalts dringend bittet, unsere Einnahmesituation zu verbessern, der Freistaat uns aber im gleichen Atemzug genau das verwehrt".
Stadtrat hatte Bettensteuer beschlossen
Der Stadtrat der Landeshauptstadt hatte am 1. März eine Satzung für eine Übernachtungssteuer beschlossen. Konkret ging es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste auf ihren Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten – nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger.
Die Regierung von Oberbayern hatte jedoch die Umsetzung der Steuer unter Verweis auf das vom Landtag am 10. März geänderte Kommunalabgabengesetz untersagt, wogegen die Landeshauptstadt nun Rechtsmittel einlegt. Die Stadt behalte sich zudem weitere juristische Schritte wie eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor, hieß es weiter.