Absichtlicher Tritt auf die Hand? Amtsgericht München spricht Fußballerin frei

München - Ende Mai vergangenen Jahres hat es während eines Spiels einen heftigen Zoff zwischen zwei Fußballspielerinnen gegeben. So heftig, dass die Auseinandersetzung nun sogar die Justiz beschäftigte.
Laut Mitteilung des Amtsgerichts München soll eine der Spielerinnen versucht haben, ihrer am Boden liegenden Gegnerin absichtlich mit ihren Stollenschuhen auf die Hand zu treten. Nachdem die 20-Jährige ihre Hand gerade noch wegziehen konnte, zeigte ihr die vermeintliche Übeltäterin laut Anklage noch den Mittelfinger.
Versuchter Tritt auf die Hand? Angeklagte streitet ab
Erst rund zwei Monate später erstattete das Beinahe-Trittopfer Anzeige. Gegen den Strafbefehl, der eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro vorsah, legte die Angeklagte jedoch Einspruch ein. So kam es im Februar zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.
Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte die 31-Jährige über ihre Verteidigerin sämtliche Vorwürfe abgestritten. Für sie war der Fall klar: Die Anzeige gegen ihre Person sei lediglich deshalb erstattet worden, da die Angeklagte ihrerseits eine Anzeige wegen Beleidigung erstattet hatte.
Vor Gericht wies die Sportlerin die Vorwürfe ebenfalls von sich. Sie selbst könne sich nicht daran erinnern, versucht zu haben, ihrer Gegnerin auf die Hand zu steigen. Während der Partie habe sie ohnehin speziell für Kunstrasen ausgelegten Noppenschuhe und keine Stollenschuhe getragen, was eine Verletzungsgefahr minimiert hätte.
Wurde die Angeklagte selbst beleidigt?
Einen sportlichen Wert habe das Spiel ebenfalls nicht gehabt. "Zur Pause lagen wir wohl schon 0:2 hinten. Keine der beiden Mannschaften konnte ab- oder aufsteigen. Was herauskommt, war ziemlich egal. Wir spielten aus Spaß am Fußball", erklärte die Angeklagte bei ihrer Aussage vor Gericht. Viel mehr sei sie selbst während der Partie aufgrund ihrer festen Statur mehrmahls unter anderem als "fette Sau" und "dicke Kuh" beleidigt worden.
Das Amtsgericht München sah den Tatbestand der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung in dieser Auseinandersetzung nicht erfüllt und stellte das Verfahren am 24. Februar ohne Auflagen ein.
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