Ab Sommer: Pflicht-Parkplätze für E-Scooter in der Münchner Altstadt
Altstadt - Schon ab Mitte des Jahres sollen Nutzer die E-Scooter nur noch auf extra dafür vorgesehenen Flächen abstellen dürfen. Zumindest gilt das für den Bereich innerhalb des Altstadtrings. Wenn man den Roller woanders parkt, soll die Gebühr weiterlaufen. Für den Nutzer heißt das: Es wird teurer.
E-Scooter: Parkplatzpflicht in der Altstadt
So hat es die Stadt mit allen fünf E-Roller-Anbietern in München vereinbart, wie sie nun bekannt gab. Rund 40 Flächen, wo man Roller parken darf, will die Stadt ausweisen. Bis Ende des Monats will das Baureferat die ersten 15 Flächen markieren. Sie liegen am Stachus, am Rindermarkt, am Sendlinger Tor und in der Maximilianstraße.
Parkplätze: Innenstadthändler sind erfreut
Den Zusammenschluss der Innenstadthändler Citypartner begrüßt die neue Regelung. Schließlich gefährdeten die Roller nicht nur Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern sie blockierten auch Eingänge von Läden und Hotels, sagt der Chef des Vereins Wolfgang Fischer.
Außerhalb der Altstadt: Beweisfoto nötig
Auch außerhalb der Altstadt soll es für Rollerfahrer teurer werden, wenn sie die Scooter einfach irgendwo abstellen. Die Anbieter haben sich laut der Stadt freiwillig dazu verpflichtet, dass sie finanzielle Anreize setzen. Nutzer sollen Fotos des korrekt abgestellten E-Tretrollers verpflichtend an den Anbieter schicken müssen. Auch Abstellverbote im Umkreis von 100 Metern sollen rund um die neuen Roller-Parkplätze gelten.
Städte sagen Wildparkern den Kampf an
Seit einer Weile kämpfen einige Städte gegen das wilde Roller-Parken. Auch in Frankfurt, Köln, Düsseldorf und Stuttgart weist die Stadt extra Zonen dafür aus.
In München ist der Verkehrsreferent Georg Dunkel mit der neuen Regelung erst einmal zufrieden: Schließlich leisten die Roller aus seiner Sicht auch einen Beitrag zur Verkehrswende, sagt er.
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