550 Kilo Hasch mit Wohnmobil geschmuggelt

Drogenkuriere tarnten sich als Touristen – jetzt muss sich der Kopf der Bande in München vor Gericht verantworten. Er muss acht Jahre und vier Monate in Haft.
von  Torsten Huber
Der Drogenhändler Arturo D. (40) vor dem Landgericht.
Der Drogenhändler Arturo D. (40) vor dem Landgericht. © Torsten Huber

München - Angesichts seiner Lage wirkt der Spanier Arturo D. ungewöhnlich locker. Der 40-Jährige grinst, als ihn die Justizwachen in den Münchner Landgerichtssaal 277 führen. Dabei ist er der Kopf einer Drogenbande, die in Wohnmobilen kiloweise Haschisch von Marokko nach Spanien geschmuggelt haben soll.

Zur Bande gehörten auch zwei bereits vergeurteilte Münchner Hotelangestellte. In ihrem Strafverfahren im Jahr 2009 machten sie reinen Tisch und verrieten die Hintermänner (AZ berichtete). Arturo D. (vertreten durch Anwalt Christian Gerber) sitzt bereits seit 2011 in U-Haft. Allerdings wurde er erst im März dieses Jahres von Marokko nach München überführt. Rückblick: 2006 beschließt er mit einem Komplizen, Rauschgift aus Afrika nach Europa zu schmuggeln.

Anfang 2007 kaufen der Angeklagte und ein spanischer Kunsthändler, der in München lebt, das Wohnmobil „Concorde Charisma I 830 L“ in Sulzemoos bei Dachau für 110000 Euro. „Wir brauchen noch Kurierfahrer“, sagt Arturo D. damals. In einem Münchner Hotel heuern sie den Nachtportier Ralf B. (38, Identität geändert) an. 50000 Euro stellen sie ihm als Gage in Aussicht: „Du musst nur nach Marokko fahren, ein bisschen campen.

In der Zeit bauen wir was Illegales in die Wassertanks ein. Du stellst dann das Wohnmobil wieder in Madrid ab und fliegst nach München zurück.“ Damit Ralf B. an der Grenze den Urlauber vortäuschen kann, lädt er noch Hotelfachfrau Lena C. (22, Identität geändert) ein. Sie ist sofort bereit und sagt damals: „Ein kleiner Urlaub kann nicht schaden.“

550 Kilo Haschisch mit einem Straßenverkaufswert von rund fünf Millionen Euro bringen allein Ralf B. und Lena C. über die Grenze nach Madrid. Der Fall wäre wohl niemals aufgeflogen, wenn der spanische Kunsthändler nicht auch noch in ein weiteres Rauschgiftverfahren verwickelt gewesen wäre. Das Urteil gegen Arturo D.: acht Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe.

 

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