29-Jähriger muss blechen und darf nicht einreisen

München - Die böse Überraschung erlebte der 29-jährige Albaner als er aus Pristina kommend am Münchner Flughafen von Bundespolizisten kontrolliert wurde. Das Fahndungssystem hatte Alarm geschlagen. Gegen den Albaner lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor, weil er im vergangenen Jahr der bayerischen Justiz 170 Euro oder ersatzweise 10 Tagen Haft schuldig geblieben war.
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Blöderweise konnte er auch jetzt, nach seiner Festnahme im Erdinger Moos, die ausstehende Strafe nicht zahlen. Damit es für den Einreisewilligen nicht gleich vom Flughafen weiter ins Gefängnis ging, sprang ihm sein Bruder zur Seite, der in Nürnberg wohnt. Er bezahlte bei der Bundespolizei in Nürnberg sofort die 170 Euro, um seinem Bruder einen Gefängnisaufenthalt zu ersparen.
Glück gehabt, könnte man meinen. Aber damit war es für den 29-Jährigen noch nicht getan. Der Fahndungscomputer spuckte noch eine zweite Ausschreibung aus, bei der ihm keiner helfen konnte.
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Die Schengenstaaten Griechenland und Norwegen wollten den Albaner nämlich nicht mehr in die Vertragsstaaten einreisen lassen und haben ihn daher schengenweit zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben. Dieser Bitte der Partnerstaaten kamen die Bundespolizisten am Münchner Airport aufgrund gesetzlicher Vorgaben nach und schickten den 29-Jährigen mit dem ersten Flug am Donnnerstagmorgen wieder zurück nach Pristina.