28-Jährige kann Geld nicht bezahlen - Tante springt ein
München - Ohne ihre Tante säße sie jetzt im Gefängnis. Am Montagnachmittag (2. Mai) ist der Bundespolizei eine mit Haftbefehl gesuchte türkische Staatsangehörige ins Netz gegangen. Als die Beamten die in München wohnhafte Frau bei ihrer Ausreise nach Istanbul kontrollierten, entdeckten sie eine Fahndungsnotiz der Münchner Justiz.
Die 28-Jährige war im März letzten Jahres vom Amtsgericht München wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 400 Euro oder ersatzweise 20 Tagen Haft verurteilt worden. Nachdem die Münchnerin sich offensichtlich bis dato der Strafverfolgung entzogen hatte, schrieb die Staatsanwaltschaft München I die junge Frau mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus.
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Auch gestern konnte die 28-Jährige die geforderte Summe erst nicht aufbringen. Sie bemühte sich zwar redlich, den Betrag beizubringen, hatte aber damit so ihre Schwierigkeiten. Erst mit einem Anruf bei ihrer Tante hatte die Münchnerin Glück. Die Dame eilte umgehend zur nächsten Polizeidienststelle und so ihrer Nichte zu Hilfe. Sie übergab den bayerischen Polizisten die geforderten 400 Euro Geldstrafe plus Verwaltungskosten in Höhe von 78,50 Euro.
Nachdem die bayerischen Beamten die Bundespolizisten über den Geldeingang informiert hatten, durfte die Missetäterin die Wache der Bundespolizei umgehend wieder verlassen. Ihren Flug in ihr Geburtsland hatte sie zu diesem Zeitpunkt aber bereits verpasst.