18 Operationen nach Albtraum-Unfall im Honeymoon

Auf der Hochzeitsreise wird eine junge Frau von einem Motorboot erfasst und schwer verletzt. Sie will vom Veranstalter unter anderem 60.000 Euro Schmerzensgeld.
von  John Schneider
Nach der Verhandlung: Rebecca G. im Gerichtssaal.
Nach der Verhandlung: Rebecca G. im Gerichtssaal. © Daniel von Loeper

München - Aus den Flitterwochen im Taucherparadies Malediven wurde ein Unfall-Drama mit vielen Tagen Intensivstation. Nachdem ein Motorboot die Taucherin überfahren hatte, musste ihr linkes Bein mit mehreren Notoperationen gerettet werden. „Ich werde wohl nie wieder wie früher laufen können“, berichtet Rebecca G. (34).

Die Finanzbeamtin aus Kassel hat das Reiseunternehmen verklagt. Der Unfall sei ein Reisemangel für den das Unternehmen hafte, glaubt sie. Es geht um sehr viel Geld. Rebecca G. will vor allem ein großes Schmerzensgeld. Genauer gesagt 60 000 Euro.

Das war passiert: Rebeecca G. und ihr Mann hatten für ihre Flitterwochen im Frühling 2013 zehn Tage auf einer kleinen Malediven-Insel gebucht. Für 4296 Euro. Vor Ort entschied sich das Paar an einem Tauchkurs teilzunehmen.

Am 1. Juni geschah dann das Unglück. Das Paar war mit seiner Tauchergruppe unterwegs und schwamm in Richtung Ufer als das Speedboot des Hotels heranraste und mit der Schraube das Bein von Rebecca G. erwischte.

"Im Januar und im Mai kommen die Operationen 19 und 20"

"Ich habe nur das Motorengeräusch gehört, dann wurde ich ohnmächtig.“ Rebecca G. musste bislang 18 Mal operiert werden. „Im Januar und im Mai kommen die Operationen 19 und 20“, erklärt sie.

Sie macht Physiotherapie, um die Beweglichkeit des Beines zu trainieren, bekommt professionelle Hilfe für die Trauma-Bewältigung. Auch der Prozess belastet sie. „Ich hatte mich vor dem Termin gefürchtet“, sagt sie.

Aber es läuft gut für die Klägerin. In seiner Einschätzung sieht auch Richter Uwe Habereder, dass das Unternehmen aus der Haftung wohl nicht rauskomme: „Wenn sich der Unfall so abgespielt hat, wie ihn die Klägerin darstellt.“ Dafür gibt’s Zeugen.

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Der Reiseveranstalter sieht die Schuld aber eher bei dem Tauchlehrer, der seine Gruppe in die Nähe des Bootsstegs geführt hatte. Als Zeuge dafür käme der Bootsführer in Frage. Doch an seine Zeugenaussage zu kommen, kann bis zu zwei Jahre dauern, rechnet der Richter vor. Er setzt einen neuen Termin für den 28. März fest.

Als Rebecca G. aus dem Saal des Justizpalastes humpelt, weiß sie, dass ihre Chancen gut stehen.

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