1.140 Verfahren in München: Coronaregeln bringen Gericht an die Grenzen

1.140 Verfahren im Zusammenhang mit der Pandemie: Der Senat bekommt Verstärkung.
John Schneider
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Ein Schild mit der Aufschrift "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof" hängt an der Fassade des Gerichtshofes.
Ein Schild mit der Aufschrift "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof" hängt an der Fassade des Gerichtshofes. © Peter Kneffel/dpa

München - Entscheidungen zur Maskenpflicht, zum Beherbergungsverbot und zu Ausgangsbeschränkungen, und das oft im Wochentakt, weil sich die Regelungen oft schnell wieder veränderten - Corona hat auch die Verwaltungsgerichte an ihre Grenzen gebracht.

Corona-Verfahren in München - Zahl der Richter wurde verdoppelt

Bei der Pressekonferenz zum Präsidententag mit den Präsidenten der sechs bayerischen Verwaltungsgerichte wartete die Chefin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Andrea Breit mit Zahlen auf. 1.140 Verfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof seit Beginn der Krise im Frühjahr 2020 beschäftigt.

In 900 Fällen wurden bereits Entscheidungen getroffen. Das war von einem Senat allein personell gar nicht zu stemmen. Die Zahl der Richter wurde auf sechs verdoppelt. Von den 240 noch nicht entschiedenen Verfahren hatten sich viele erledigt, weil die fraglichen Regeln bereits wieder außer Kraft gesetzt wurden.

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Verstärkte Digitalisierung hat geholfen

Ein zweiter wichtiger Corona-Block, angesiedelt bei einem anderen VGH-Senat, waren versammlungsrechtliche Entscheidungen zu anstehenden Demonstrationen von "Querdenkern" und anderen. Auch hier waren schnelle Urteile gefragt, die Richter mussten oft in die Nachtschicht gehen.

Geholfen hat die verstärkte Digitalisierung. Vieles kann inzwischen im Homeoffice oder auf dem Büroweg erledigt werden. Da hat Corona durchaus einen positiven Effekt für Justitia gehabt.

Etwas Erleichterung auch bei der Zahl der Asylverfahren. Hatte man vor wenigen Monaten noch den Eindruck, dass Asylverfahren beim VG München um die 90 Prozent der Verhandlungen ausmachen, so ist dieser Anteil auf etwa die Hälfte zurückgegangen.

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6 Kommentare
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  • Dr. Schönfärber am 09.07.2021 12:31 Uhr / Bewertung:

    Klar, weil auch zwecks jeder Lappalie geklagt wird.

  • Ludwig aus Bayern am 11.07.2021 11:04 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Dr. Schönfärber

    Wie kann man sich anders wehren? Was dem einen sein Recht ist, das versucht derjenige als Lappalie zu diffamieren, der nicht will, dass Recht durchgesetzt wird.

  • köterhalsband am 09.07.2021 06:12 Uhr / Bewertung:

    Wer versucht, den Rechtsstaat zu unterminieren, der muss mit vielen Klagen rechnen.

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