Warum die Vollmacht im Notfall so wichtig ist

Eine Broschüre zur Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter klärt über Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung auf.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Arzt spricht mit seinem Patienten. Wer aus Krankheitsgründen nicht mehr geschäftsfähig ist, braucht jemanden, der in seinem Sinne die Behandlung mit dem Arzt absprechen kann. Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung können da helfen.
imago Ein Arzt spricht mit seinem Patienten. Wer aus Krankheitsgründen nicht mehr geschäftsfähig ist, braucht jemanden, der in seinem Sinne die Behandlung mit dem Arzt absprechen kann. Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung können da helfen.

München - Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis: Ich habe doch Ehepartner und Kinder, die vertreten mich automatisch, wenn ich irgendwann mal nicht mehr für mich selber entscheiden kann. Leider nein. Eine solche gesetzliche Regelung existiert nur für Eltern, die ihre minderjährigen Kinder vertreten dürfen.# Ansonsten muss ich einen Vertreter mit einer Vollmacht ausstatten, wenn rechtsverbindliche Entscheidungen gefordert sind, ich aber nicht mehr dazu in der Lage bin.

Neue Auflage der Broschüre "Vorsorge für Unfall Krankheit Alter"

Das ist nur eine von 25 Fragen, die in der 19. Auflage der Broschüre "Vorsorge für Unfall Krankheit Alter" (C.H.Beck-Verlag, 5,90 Euro) beantwortet werden. Das Informationsbedürfnis ist groß: In Deutschland müssen um die 1,3 Millionen Menschen betreut werden. Eine Zahl, die deutlich macht, wie dringend das Problem ist. Auch wenn sich nur wenige mit der düsteren Perspektive einer Demenz im Alter oder den Folgen eines Schlaganfalls beschäftigen wollen. Wer sich diesen Fragen stellen will, bekommt mit der aktualisierten 19. Auflage eine wichtige Hilfe an die Hand.

Herausgeber der Broschüre ist das Justizministerium. "Aufklärung tut not", sagt Justizminister Georg Eisenreich (CSU) bei der Vorstellung der Broschüre am Mittwoch im Justizpalast, bevor mit Bernhard Knittel, einst Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, einer der Autoren das Wort ergreift. Vier Millionen Vollmachten sind in Deutschland registriert, berichtet er. Dazu kommt eine Dunkelziffer nicht registrierter Vollmachten. Macht insgesamt etwa fünf Millionen, schätzt Knittel.

Ohne Vollmacht droht gerichtliches Betreuungsverfahren

Es sollten noch mehr werden. Denn wer keine Vollmacht ausstellt, riskiert ein gerichtliches Betreuungsverfahren. Dann muss das Gericht beschließen, wer Entscheidungen für den nicht mehr geschäftsfähigen Menschen treffen darf.

Hier ein paar Antworten, die die Broschüre auf Fragen rund um Vorsorge und Patientenverfügung gibt:

Was versteht man unter Patientenverfügung? Der schriftlich ausgedrückte Wille des Patienten über Art und Weise ärztlicher Behandlung.

Was ist neu bei der Patientenverfügung? Wenn lebensverlängernde Maßnahmen in einer Patientenverfügung abgelehnt werden, betrifft das nicht nur den Beginn, sondern auch bereits laufende Maßnahmen.

Patientenverfügung ist für Ärzte rechtlich verbindlich

Ist eine Patientenverfügung für den Arzt rechtlich verbindlich? Ja. Wenn der Wille eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Betreuer oder Bevollmächtigter sollen diesem Patientenwillen Geltung verschaffen.

Wofür Vorsorge? Um im Falle, dass ich nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann, in meinem Sinne zu beantworten, wer mein Vermögen verwaltet, ambulante Hilfen organisiert und so weiter.

Was spricht für eine Vollmacht zur Vorsorge? Sie ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Eine oder mehrere Personen werden benannt, die bereit sind, für einen im Bedarfsfall zu handeln. Zweckmäßig ist es, die gewünschten Bevollmächtigten bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.

Knittel rät ergänzend aber, nur eine Person mit Vollmachten für ein Aufgabengebiet wie beispielsweise der Verfügung über das Vermögen auszustatten. Um Streit zu vermeiden. Der sicherlich nicht im Sinne des Vollmachtgebers wäre.

Generalvollmacht reicht nicht aus

Reicht nicht eine Generalvollmacht? Nein. Sie deckt einige wichtige Fälle nicht ab. Zum Beispiel die Entscheidung über die Unterlassung von lebensverlängernden Maßnahmen. Das Gesetz fordert da, dass die Befugnis in der Vollmacht ausdrücklich bezeichnet wird.

Wie bei Banken vorgehen? Banken bestehen bei Konto- oder Depotvollmachten oft noch auf eigenen Formularen. Auch um persönlich zu prüfen, wie Vollmachtgeber und Bevollmächtigter zueinanderstehen. Der Einfachheit halber kann man dem nachkommen. Rein rechtlich müssen aber auch Banken andere Vollmachtformulare anerkennen.

Lesen Sie hier: Selbstbestimmt auf die letzte Reise

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.