Verbraucherschützer greifen Sparkassen an

Die Sparkassen wollen Vermittlungsprovisionen von Fondsanbietern behalten und nicht an ihre Kunden weitergeben. Um diese Praxis abzusichern, ändern die Institute ihre Geschäftsbedingungen, wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband bestätigte.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Die Sparkassen wollen Vermittlungsprovisionen von Fondsanbietern behalten und nicht an ihre Kunden weitergeben. Um diese gängige Praxis abzusichern, ändern die Institute derzeit ihre Geschäftsbedingungen, wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband bestätigte.

Berlin - Verbraucherschützer warfen den Sparkassen vor, die Kunden um Geld zu bringen, dass ihnen zustehe. Wer nicht rechtzeitig widerspreche, verliere seinen Anspruch.

"Die Sparkassen greifen damit massiv in das bestehende Vertragsverhältnis ein", kritisierte Dorothea Mohn, die Finanzexperten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, gemeinsam mit der Stiftung Warentest.

"Sie weichen von gesetzlichen Regeln ab und all das ohne ihre Kunden aktiv um Zustimmung zu bitten." In der Regel sollen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 15. April an gelten. Die Verbraucherschützer raten zum Widerspruch.

Mit den Vertriebsvergütungen von Drittanbietern wie etwa Fondsgesellschaften finanzieren die Sparkassen ihre Beratung, wie Sprecher Alexander von Schmettow sagte. "Die Sparkassen sind darauf angewiesen." Ohne das Geld müssten ihre Anlageberater Honorare von den Kunden verlangen.

Lesen Sie hier: Gibt die Deutsche Bank die Privatkunden auf?

Die Vergütungen einzubehalten ist bei den meisten Geldhäusern üblich, wie auch der Bundesverband deutscher Banken und der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken bestätigten. Die Verbraucherzentrale sieht das als rechtlich strittig an und verweist darauf, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch ausstehe.

Die Volks- und Raiffeisenbanken widersprechen: Sie dürften die Vergütungen behalten, um die Beratung zu finanzieren, sagte Sprecher Steffen Steudel. Strittig sei lediglich, wie die Kunden darüber zu informieren seien. Die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank hatte der Bundesgerichtshof Anfang 2014 gebilligt und die Beschwerde der Verbraucherzentralen abgewiesen.

Lesen Sie hier: Immobilienverwalter Patrizia erweitert Geschäftsmodell

Im Fall der Sparkassen stört die Verbraucherschützer vor allem, dass die Kunden den neuen AGB nicht explizit zustimmen müssen. Wer nicht fristgerecht widerspricht, verliere möglicherweise seinen Anspruch. Finanzexpertin Mohn empfiehlt den Widerspruch, auch wenn die Bank daraufhin das Depot kündige oder damit drohe.

Die Sparkassen betonen: "Es geht um die Grundsatzfrage: Wollen wir weiter eine provisionsbasierte Beratung, für die die Kunden nichts bezahlen müssen?" Der Bankenverband hatte erst in der vergangenen Woche hervorgehoben, nur damit seien alle Bevölkerungsschichten in der Fläche erreichbar. "In Deutschland nehmen die Kunden die Honorarberatung einfach kaum an."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.