Richter nehmen Preis-Vergleichsportal Check24 unter die Lupe
München - Millionen Verbraucher vertrauen bei der Suche nach dem billigsten Anbieter von Versicherungen, Strom oder Reisen auf Vergleichsportale im Internet. Ein paar Angaben bei Check24 oder Verivox genügen - und schon erscheint auf dem Bildschirm eine Liste der Anbieter, sortiert nach Preis. Das Landgericht München nimmt diese Praxis am Mittwoch unter die Lupe.
Warum beschäftigen sich Richter mit Vergleichsportalen?
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute hat eine Klage gegen Check24 eingereicht, weil er dem Internetportal eine Irreführung der Verbraucher vorwirft: Check24 tarne sich zwar als Preisvergleichsportal - arbeite aber genau wie ein Makler und kassiere Provisionen. Auf den ersten Blick könnten die Kunden dies jedoch nicht erkennen.
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Die Richter sollen klären, ob Check24 gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Mit der Klage strebt der Verband einen Musterprozess an, der auch Auswirkungen auf andere Vergleichsportale haben könnte.
Von wem kassieren die Vergleichsportale Geld?
Die Portale haben Verträge mit den Versicherern oder Reiseanbietern abgeschlossen, deren Leistungen sie anbieten. Für jeden Kunden, den die Versicherer oder Reiseanbieter über die Portale gewinnen, müssen sie Geld an die Betreiber abdrücken: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel soll die Provision nach Angaben aus Versicherungskreisen rund 50 bis 100 Euro pro Vertrag ausmachen. Da kommt einiges zusammen:
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Allein in der letzten Wechselrunde für die Kfz-Haftlichtversicherung vermittelte Check24 rund 950 000 Verträge. Nicht alle Anbieter sind bereit, mit einem Portal zusammenzuarbeiten: Die Online-Tochter des Marktführers Huk-Coburg hat sich vor wenigen Monaten von dem Vergleichsportal Verivox verabschiedet, um Geld zu sparen.
Was halten Verbraucherschützer von Vergleichsportalen?
Vor allem die mangelnde Transparenz ist Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Denn ob die Auswahl der angebotenen Produkte von den jeweiligen Provisionen abhängig ist, ist für die Kunden kaum nachvollziehbar. Die Verbraucherzentralen in Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben vor kurzem die bekanntesten und beliebtesten Vergleichsportale unter die Lupe genommen und kommen zu einem ernüchternden Fazit: "Der Nutzen für die Verbraucher wird eingeschränkt, da die Portale häufig nicht den günstigsten Preis anzeigen."
Die genauen Ergebnisse wollen die Verbraucherzentralen an diesem Donnerstag (25. Februar) in München vorstellen.
Können die Portale per Gesetz zur Transparenz gezwungen werden?
Der Prozess in München könnte einen ersten Anhaltspunkt dafür liefern, in welcher Form die Portale die Verbraucher über Provisionen informieren müssen. Bis zu einer Entscheidung könnten allerdings noch Monate vergehen.
Denkbar ist aber auch ein Einschreiten der Politik: Hessen hat bereits eine Bundesratsinitiative gestartet. Die Portalbetreiber sollen demnach künftig die Provisionen offenlegen, die sie von den Produktanbietern kassieren.
Interessenskonflikte, die etwa durch Provisionen von Finanzdienstleistern an die Betreiber von Vergleichsportalen entstehen, könnten so vermieden werden, sagte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU).
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