Postbank: Drohungen an Kunden!

Das Geldinstitut verlangt bald 99 Cent pro Überweisung per Papier. Viele Kunden wehren sich dagegen – und werden von der Bank bedroht. Warum Anleger trotzdem nicht machtlos sind.
von  Otto Zellmer
Wer dieses Blatt Papier ausfüllt, muss in Kürze 99 Cent zahlen.
Wer dieses Blatt Papier ausfüllt, muss in Kürze 99 Cent zahlen. © Imago

Das Geldinstitut verlangt bald 99 Cent pro Überweisung per Papier. Viele Kunden wehren sich dagegen – und werden von der Bank bedroht. Warum Anleger trotzdem nicht machtlos sind.

München - Ab dem 1. April gilt’s: Denn dann verlangt die Postbank für ihr Kontomodell „Giro plus“ eine Gebühr. Und zwar 99 Cent, wenn Kunden eine Überweisung per Papierbeleg veranlassen oder einen Scheck einreichen. Fünf Millionen Kunden hat die Postbank aktuell, viele von ihnen sind vom Schritt betroffen – und wehren sich gegen die neue Gebühr. Nach den kürzlichen Warnstreiks bei dem Kreditinstitut sind nun also wieder die Kunden die Geschädigten.

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Wer der 99-Cent-Abgabe widersprochen hatte, bekam in den vergangenen Wochen ein Brieflein zugeschickt. Inhalt: eine Bitte der Postbank an ihre Kunden, den „Widerspruch noch einmal zu überdenken“. Ansonsten werde das Geldinstitut das Girokonto kündigen, mit einer Frist von zwei Monaten. Ein Formular, um den Widerspruch zurückzunehmen, lag dem Brief bei.

Also gleich zu einer neuen Bank wechseln? Davor schrecken viele Sparer zurück. Eine neue Filiale zu suchen ist vor allem für ältere Menschen ein immenser Aufwand. Dazu noch die Daueraufträge ändern, sich mit der neuen EC-Karte einleben. Wer eine Kündigung meiden will, der muss wohl den Widerspruch zurücknehmen.

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Nun schlagen Verbraucherschützer Alarm. Viele Kunden hätten sich bei ihm gemeldet und würden sich „furchtbar aufregen“, sagt Jörg Schädtler von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden der „SZ“. Darum prüft der Verbraucherschützer nun das Vorgehen der Bank. Er beruft sich dabei auf ein anderes Urteil gegen eine Volksbank. Hier urteilten die Richter erst kürzlich, dass die VB-Gebühren unzulässig sind.

Verbraucherschützer: Kunden sollen Gebühr unter Vorbehalt zahlen

Es besteht also Hoffnung für die Postbank-Kunden. Verbraucherschützer Schädtler rät den Sparern, die Gebühr zwar zu zahlen, dies aber nur nach entsprechender Mitteilung an die Postbank unter Vorbehalt zu tun. Denn so könne man die Gebühren später im Falle einer erfolgreichen Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden einfacher zurückfordern. Passend wäre etwa folgende Formulierung: „Ich halte die Regelung wegen Verbraucherbeteiligung für unwirksam und behalte mir vor, die Gebühren zurückzufordern.“

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Wer bereits widersprochen hat, sollte diesen Schritt zurücknehmen, aber ebenfalls schreiben, die Gebühren eventuell unter Vorbehalt zurückzufordern.

Vor allem Rentner, die auf Online-Banking verzichten, sind die Leidgeplagten dieser Gebühr. Allerdings dürfen ältere Anleger die Postbank bitten, Überweisungen weiterhin kostenlos tätigen zu dürfen. Dem hat das Kreditinstitut kulanterweise bereits des Öfteren zugestimmt.

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