Pfandpflicht für Milch, Saft und Wein

Bald könnte auch auf Milchtüten und Weinflaschen ein Extrabetrag erhoben werden. Denn der Bundesrat fordert Änderungen bei der Pfandpflicht. Getränkeverbände reagieren mit heftiger Kritik.
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Kommt bald eine neue Pfand-Regelung?
Jens Büttner/dpa/lmv Kommt bald eine neue Pfand-Regelung?

Bierflaschen bringen acht Cent, harte Plastikflaschen für Wasser oder Limonade 15 und Einwegflaschen und Dosen, etwa für Eistee oder Energydrinks, 25 Cent. So weit, so bekannt – seit über zehn Jahren. Doch nun könnten zu den bisherigen Flaschen und Dosen neue Pfandbehälter kommen: Schnaps-, Wein-, Saft- und Milchverpackungen.

Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesrates zum geplanten Verpackungsgesetz vor. Die Länderkammer zeigt sich unzufrieden mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – und fordert eine Änderung unter anderem bei der Kennzeichnung von Einwegverpackungen und in der Pfandfrage.

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Die Pfandpflicht solle sich künftig nicht mehr an den "sachfremden Kriterien der Größe oder am Inhalt der Getränkeverpackung" sondern an der Art des Materials orientieren, heißt es in der Stellungnahme. Die bisherige Regelung habe in der Vergangenheit zu Verwirrung geführt.

Das bestätigt eine Umfrage von TNS Emnid aus diesem Winter, wonach jeder zweite Verbraucher Mehrweg- und Einwegflaschen nicht voneinander unterscheiden kann – und das 13 Jahre nach Einführung des Pflichtpfandes.

Eine mögliche Ausweitung entsetzt jetzt aber die jeweiligen Verbände. Der "Welt" sagte der Hauptgeschäftsführer des Milchindustrieverbands, Eckhard Heuser, es bestehe für ihn keinerlei Grund, "das etablierte System zu zerschlagen". Heuser erklärt, er fürchte Hygieneprobleme: "Es würde stinken wie aus einer Mülltonne, wenn Kartons mit Resten in die Geschäfte zurückgebracht werden." Die Rückgabeautomaten seien dafür gar nicht ausgelegt.

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Außerdem entstünden Zusatzkosten bei der Entsorgung, die der Handel an die Verbraucher weitergeben müsste.

Um ihre komplette Existenz fürchten sogar manche Winzer. Denn wer Flaschen mit dem Pfandsymbol verkaufe, müsste im Gegenzug sämtliche Flaschen damit zurücknehmen – das könnten kleinere Familienbetriebe gar nicht leisten, teilt das Deutsche Weininstitut mit.

Klaus Heitlinger, Geschäftsführer vom Verband der Deutschen Fruchtsaftindustrie, sagte der "Welt": "Das Thema ist schon vor 20 Jahren diskutiert worden. Und nicht ohne Grund hat man sich damals dagegen entschieden."

Jetzt liegt es an der Umweltministerin Barbara Hendricks

Mit dem Entwurf des neuen Verpackungsgesetzes, der vom Bundesrat zurückgewiesen und nun überarbeitet werden soll, soll "vorhandenen Fehlentwicklungen entgegengewirkt und das Mehrwegsystem besser und attraktiver gemacht werden", erklärte hingegen die Umweltministerin aus Rheinland-Pfalz, Ulrike Höfken.

Momentan könnten Hersteller zu viele Schlupflöcher nutzen, die Verbraucher seien verwirrt, da sich das Pfand nicht streng nach der Größe und Verpackung der Flüssigkeitsbehälter richte. Außerdem, so die Stellungnahme des Bundesrats, sollte deutlicher sichtbar sein, ob es sich um Ein- oder Mehrwegbehälter handele.

"Absurde Regelungen, nämlich dass auf Saft-Dosen oder Smoothies kein Pfand, auf Cola aber wohl Pfand erhoben wird, sollten mit einer Reform abgelöst werden. Sinnvoll und nötig ist aber weiterhin – wie auch im Entwurf vorgesehen – dass Wein, Schaumwein und Schnaps – von der Pfandplicht ausgenommen bleiben. Im Bundesrat werden wir in diesem Sinne Beschlüsse fassen", sagte die Ministerin.

Derzeit überarbeitet das Bundesumweltministerium von Barbara Hendricks (SPD) das Gesetz. Im März soll es zur Lesung in den Bundestag kommen.

Das sagen die Münchner dazu:

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