Kosten für Pflege vom Erbe abziehen - das sorgt für Widerspruch
München - Um die Zukunft der Sozialversicherung zu sichern hat Werner Görg, Chef der Gothaer Versicherung, vorgeschlagen, die Kranken- und Pflegekosten des letzten Lebensjahres nach dem Ableben vom Erbe abzuziehen und in die Kassen der Sozialversicherung einzuzahlen (AZ berichtete). Enterben zum Wohle der Gemeinschaft?
Bei der Techniker Krankenkasse (TK) erntet Görg mit seinem Vorschlag nur Kopfschütteln. „Ein solches Vorgehen würde elementare Grundsätze der Sozialversicherung aushebeln und ist völlig fehl am Platz“, sagt Stephan Mayer, Sprecher der TK. Dem Prinzip nach gehe es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um Solidarität – „die Menschen, die vor ihrem Tod Leistungen in Anspruch nehmen, sind jene, die in jungen Jahren eingezahlt haben“.
Dem häufigen Einwand, der Generationenvertrag würde nicht mehr funktionieren, widerspricht Mayer: „Der Generationenvertrag ist das stabilste System, das wir im Moment haben. Ganz im Gegensatz zu kapitalfinanzierten Vorsorgeformen, wie beispielsweise private Krankenversicherungen, die unter der Niedrig-Zins-Politik leiden."
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Doch wie steht es um die Finanzierung? Gothaer-Chef Görg begründet seinen Vorschlag damit, dass so die Beiträge „um möglicherweise mehr als ein Drittel“ sinken könnten. Laut Gesundheitsministerium setzt die GKV – die sich weitestgehend durch die Beiträge ihrer Mitglieder und deren Arbeitgeber finanziert – fast 200 Milliarden Euro im Jahr um. Zieht man ein Drittel ab, müssten die Betroffenen plötzlich mehr als 60 Milliarden Euro selbst übernehmen.
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Tatsache ist: Schon heute können Teile des Erbes in die Pflege fließen und müssen Angehörige bei der Pflege einen finanziellen Beitrag leisten. Diese Forderung kann vom Sozialamt kommen – wenn es einspringt, weil ein Pflegebedürftiger den Heimaufenthalt nicht bezahlen kann. Dazu ist klar geregelt, wie Angehörige finanziell belastet werden können. So gilt bei Alleinstehenden in der Regel ein Freibetrag bis 1600 Euro netto monatlich. Außerdem geschützt sind Vermögen bis zu 75000 Euro.