Gebrauchtwagen-Kauf: Verbraucher sollen mehr Rechte erhalten
Karlsruhe - Die Lage von Gebrauchtwagen-Käufer könnten sich in Zukunft verbessern. Grund sei eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Verhandlung in Karlsruhe.
Es geht dabei um die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt.
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In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden. Nicht klar war, ob dieser schon von Anfang an bestand oder der Käufer die Schaltung durch einen Bedienfehler kaputt gemacht hatte. Nach der Entscheidung des EU-Gerichtshofs müsse wohl vermutet werden, dass die Ursache für den Getriebeschaden zumindest im Ansatz schon vorhanden war, sagte Milger. Das hieße, der Verkäufer müsste nachweisen, dass der Verbraucher die Schaltung selbst kaputt gemacht hat.
Ein Urteil sollte es am Nachmittag geben.
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