Gebrauchtwagen-Kauf: Verbraucher sollen mehr Rechte erhalten

Der Bundesgerichtshof wird wohl seine Rechtsprechung zum Gebrauchtwagen-Kauf zugunsten von Verbrauchern ändern.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Karlsruhe - Die Lage von Gebrauchtwagen-Käufer könnten sich in Zukunft verbessern. Grund sei eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Verhandlung in Karlsruhe.

Es geht dabei um die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt.

Lesen Sie hier: Streit um Widerruf beim Online-Handel mit Autoteilen

In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden. Nicht klar war, ob dieser schon von Anfang an bestand oder der Käufer die Schaltung durch einen Bedienfehler kaputt gemacht hatte. Nach der Entscheidung des EU-Gerichtshofs müsse wohl vermutet werden, dass die Ursache für den Getriebeschaden zumindest im Ansatz schon vorhanden war, sagte Milger. Das hieße, der Verkäufer müsste nachweisen, dass der Verbraucher die Schaltung selbst kaputt gemacht hat.

Ein Urteil sollte es am Nachmittag geben.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.