Streit um Widerruf beim Online-Handel mit Autoteilen
Karlsruhe - Auch Online-Kunden dürfen Waren nicht weitergehend ausprobieren, als dies im Laden möglich gewesen wäre. Der Bundesgerichtshof (BGH) zweifelte bei einer Verhandlung über die Rückgabe eines im Internet bestellten Katalysators daran, dass der Käufer diesen testweise in sein Auto einbauen durfte. Sichergestellt sein müsse wohl nur ein "Gleichlauf" der Prüfungsmöglichkeiten, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger.
Gestritten wurde über den Online-Kauf eines Katalysators. Der Käufer hatte diesen von einer Werkstatt einbauen lassen. Nach einer Probefahrt stellte er aber fest, dass sein Auto nicht mehr die gleiche Leistung erbrachte und schickte das Teil zurück - mit deutlichen Gebrauchsspuren, weshalb der Verkäufer den Preis nicht erstatten will.
Lesen Sie hier: DHL baut Luftfrachtdrehkreuz Leipzig aus
Online-Verträge können grundlos widerrufen werden. Den Kaufpreis bekommen Verbraucher aber unter Umständen nicht zurück, wenn die Ware beschädigt wurde. Allerdings dürfen sie die "Eigenschaften und Funktionsweise" der Sache testen. Das soll ausgleichen, dass man die Dinge nicht wie im Laden anfassen kann, sagte Richterin Milger. Dabei gab sie zu bedenken, dass der Käufer den Katalysator auch im Laden nicht hätte einbauen und Probe fahren können. Ein Urteil sollte es am Nachmittag geben.
- Themen:
- Bundesgerichtshof