Apotheken dürfen Medikamente aus dem EU-Ausland weitergeben
Leipzig - Solange sie die Arzneimittel überprüfen und ihre Kunden bei Bedarf beraten, verstoßen sie nicht gegen das deutsche Apothekenrecht, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag. Das Geschäftsmodell verstoße auch nicht gegen das Verbot, Arzneimittel von einer anderen Apotheke zu beziehen. Die Abgabe von Medikamenten an Patienten gehöre zum Kerngeschäft einer Apotheke.
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Hintergrund war ein Fall aus Bayern. Patienten konnten dort Medikamente bei einer Apotheke in Ungarn bestellen, die wegen der niedrigeren Mehrwertsteuer günstiger waren. Die Apotheke betreibt das Geschäft inzwischen so aber nicht mehr.