Tagesschau-App: Gericht urteilt gegen ARD

Das Oberlandesgericht Köln verbot den ARD-Sendern, die ihre Tagesschau-App der Form, wie sie am 15. Juni 2011 abrufbar war, zu verbreiten. Damit hatte die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg.
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Zeitungsverleger haben erfolgreich gegen das Angebot in der Tagesschau-App geklagt.
dpa Zeitungsverleger haben erfolgreich gegen das Angebot in der Tagesschau-App geklagt.

Das Oberlandesgericht Köln verbot den ARD-Sendern, die ihre Tagesschau-App der Form, wie sie am 15. Juni 2011 abrufbar war, zu verbreiten. Damit hatte die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg.

Köln - Der jahrelange Rechtsstreit um die Tagesschau-App ist mit einer Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage und gegen die ARD zu Ende gegangen. Die Tagesschau-App, so wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 abrufbar gewesen sei, sei unzulässig, urteilte am Freitag das Oberlandesgericht Köln. Es verbot den ARD-Sendern, die App in dieser Form zu verbreiten. Damit hatte die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Gespräche über "Tagesschau"-App gescheitert

Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich nur auf den einen Tag im Juni 2011, sie hat also keine unmittelbaren Folgen. Der Rechtsstreit hatte sich über Jahre hingezogen.

Nach Auffassung der Zeitungsverlage verzerrt die Tagesschau-App, die auch umfangreiche Texte enthält, den Markt, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die ARD hält dem entgegen, dass die App viele audiovisuelle Angebote umfasse, wie sie so bei entsprechenden Angeboten von Zeitungsverlagen nicht vorstellbar seien. 

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