Was ist für Radler verboten - und was kostet's?
München - So wie im Frühjahr die Temperaturen nach oben klettern, so klettert ein Großteil der Münchner in diesen Tagen auch wieder aufs Radl. Bei manchen dürfte nach der Winterpause nicht nur die Kette ein bissl eingerostet sein, sondern auch der Überblick über den Bußgeldkatalog für Radfahrer.
Radler sind wie Autofahrer oder Fußgänger Verkehrsteilnehmer – auch ihre Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit Bußgeldern und Punkten geahndet.
Lesen Sie hier: So machen Sie ihr Radl fit für den Frühling
Was der aktuelle Bußgeldkatalog so vorsieht:
Betrunken fahren
- Mit 1,6 Promille oder mehr radeln: Gilt als absolute Fahruntüchtigkeit. 3 Punkte in Flensburg plus Geld- (oder Haft-)strafe plus Anordnung einer MPU. (Das Ergebnis entscheidet, ob man einen Kfz-Führerschein behalten darf.)
- Mit 0,3 Promille (oder mehr) fahrauffällig radeln: Anzeige
Radeln ohne Licht & Co.
- Radeln ohne (oder mit defektem) Licht: 20 Euro, mit Gefährdung: 25 Euro
- Radeln ohne Klingel: 15 Euro
- Radeln ohne vorschriftsmäßige Bremsen: 10 Euro
Radeln über rote Ampeln
- Rote Ampel überfahren: 60 Euro plus 1 Punkt, mit Gefährdung: 100 Euro plus 1 Punkt
- Ampel überfahren, die mehr als eine Sekunde rot war: 100 Euro plus 1 Punkt, mit Gefährdung: 160 Euro plus 1 Punkt
Handy auf dem Rad
- Beim Radeln telefonieren ohne Freisprecher: 25 Euro
- Beim Radeln so laut Musik hören, dass eine Behinderung entstand: 15 Euro
Falsch abbiegen
- Beim Überqueren einer Kreuzung die Vorfahrt missachten: 15 Euro, mit Behinderung: 20 Euro, mit Gefährdung: 25 Euro, mit Sachbeschädigung: 30 Euro
- Beim Linksabbiegen nicht den vorhandenen Radweg benutzen: 15 Euro, mit Behinderung: 20 Euro, mit Gefährdung: 25 Euro, mit Sachbeschädigung: 30 Euro
Straßenbenutzung
- Beschilderten Radweg nicht benutzen (blaues Schild): 20 Euro, mit Behinderung: 25 Euro, mit Gefährdung: 30 Euro
- Auf dem Radweg in die falsche Richtung fahren: 20 Euro, mit Gefährdung: 25 Euro
- Rechtsfahrgebot missachten: 15 Euro, mit Behinderung: 20 Euro, mit Gefährdung: 25 Euro
- Unerlaubt radeln auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone: 15 Euro, mit Behinderung: 20, mit Gefährdung: 25 Euro
- Nebeneinander radeln und damit andere behindern: 20 Euro, mit Gefährdung: 25 Euro, es kam zum Unfall: 30 Euro
- Als Radler das Schild „Verbot der Einfahrt“ missachten: 20 Euro, mit Behinderung: 25 Euro, mit Gefährdung: 30 Euro
- Freihändig fahren: 5 Euro
Tempo
- In einer freigegebenen Fußgängerzone oder auf dem Gehweg schneller als Schritttempo fahren: 15 Euro
- Im Fußgängerbereich (bei zugelassenem Kfz-Verkehr) durch Zu-schnell-Radeln einen Fußgänger gefährden: 30 Euro plus 1 Punkt
- Im Fußgängerbereich (ohne zugelassenem Kfz-Verkehr) durch Zu-schnell-Radeln einen Fußgänger gefährden: 35 Euro plus 1 Punkt.
Fahrradunfall
- ... wegen fehlendem Licht: 35 Euro
- ... nach dem Überfahren einer roten Ampel: 120 Euro plus 1 Punkt
- ... wegen verbotenen Radelns in der Fußgängerzone: 30 Euro
- ... nach Missachtung des Verbots der Einfahrt: 35 Euro
- ... wegen Nichtbenutzung eines beschilderten Radwegs: 35 Euro
- ... wegen Befahrung eines beschilderten Radwegs in falscher Richtung: 35 Euro
- ... wegen Missachtung des Rechtsfahrgebots: 30 Euro
Ohne Helm radeln
In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Radler – auch nicht für Kinder. Also wird auch kein Bußgeld verhängt. Aber es gibt eine Empfehlung, beim Radeln Helm zu tragen.
Kinder transportieren
- Kind über 7 Jahre auf einem einsitzigen Fahrrad befördern: 5 Euro
- Kind ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen auf einem einsitzigen Fahrrad befördern: 5 Euro
- Mehr als 2 Kinder in einem Kinderfahrradanhänger befördern: 5 Euro
- Kind über 7 Jahre in einem Kinderfahrradanhänger befördert: 5 Euro
Polizeikontrolle am Rad
- Trotz Haltgebots des Beamten weiterfahren: 35 Euro
- Zeichen der Polizei nicht beachten: 35 Euro