Alltagsfrage: Welche Ampel gilt eigentlich für Radfahrer?

Autofahrer aufgepasst! Seit 1. Januar ist eine Änderung der Verkehrsregeln in Kraft: Sie betrifft die Ampeln, die für Radfahrer gelten.
von  AZ/vs
Welche Ampel gilt für Radfahrer.
Welche Ampel gilt für Radfahrer. © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Radfahrer im Stadtverkehr - dieses Thema ist stets heiß diskutiert. Doch wirkliche Verkehrsexperten sind die wenigsten. Wüssten Sie, welche Ampel für Radfahrer gilt, wenn der Radweg keine gesonderte Radl-Ampel hat?

Meinungen darüber kursieren viele: Von "Ist der Radweg Teil des Fußwegs, dann gilt die Fußgängerampel" über "Für alle Verkehrsteilnehmer auf Rädern gelten runde Ampeln" bis hin zu "Es zählt immer die Ampel rechts vom Radler."

Alles falsch!

Die tatsächliche Antwort ist überraschend: Seit 1. Januar 2017 gilt für Radfahrer die allgemeine Ampel für den Fahrverkehr, soweit keine gesonderte Radfahrerampel vorhanden ist. Die Fußgängerampel gilt für den Radfahrer nicht mehr.

Abbiegende Autofahrer können sich also nicht mehr darauf verlassen, dass sie einfach weiterfahren können, wenn die Fußgängerampel Rotlicht zeigt. In diesem Fall gilt für den Radfahrer noch das Grünlicht für den allgemeinen Fahrverkehr.

Hätten Sie's gewusst?

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Testen Sie Ihr Wissen: Wie gut kennen Sie sich mit den Verkehrsregeln aus? Das AZ-Führerschein-Quiz:

 
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