Alltagsfrage: Darf ich mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?

Dürfen Radler über den Zebrastreifen fahren oder müssen sie absteigen und ihr Fahrrad schieben? Der Auto- und Reiseclub Deutschland beantwortet die verwirrende Frage.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Dürfen Radler den Zebrastreifen fahrend überqueren? Diese Frage beantwortet der ARCD. (Archivbild)
Uli Deck/dpa Dürfen Radler den Zebrastreifen fahrend überqueren? Diese Frage beantwortet der ARCD. (Archivbild)

München - Der Frühling kommt – das bedeutet auch, dass die Menschen wieder vermehrt aufs Radl steigen. Doch bei einer Frage sind sich sowohl Auto- als auch Fahrradfahrer unsicher: Ist es erlaubt, den Fußgängerüberweg mit Fahrrad zu benutzen? Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) klärt auf.

Ein Fußgängerüberweg, der durch die typische Zebrastreifen-Markierung auf der Fahrbahn gekennzeichnet ist, richtet sich ­– wie der Begriff schon sagt – in erster Linie an Fußgänger. In § 26, Absatz eins der Straßenverkehrsordnung steht dazu: "An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten." Das heißt also: Radler haben auf dem Überweg Vorrang – allerdings nur dann, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben und somit rechtlich betrachtet Fußgänger sind.

Doch bedeutet das gleichzeitig auch, dass Fahrradfahrer ihr Gefährt nur schiebend über den Zebrastreifen bewegen dürfen? "Verboten ist es nicht, als Radfahrer über den Zebrastreifen zu fahren", so Josef Harrer vom ARCD. "Allerdings haben Radler dann keinen Vorrang und müssen die Straße überqueren, als wäre kein Zebrastreifen da. Zusätzlich müssen sie Fußgängern, Krankenfahr- und Rollstuhlfahrern Vorrang gewähren." Muss ein Autofahrer dennoch wegen eines fahrenden Radlers halten oder abbremsen, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig werden.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.