Amoklauf am OEZ München als extremistisch eingestuft: Opfer bekommen Geld
München - Seit fast eindreiviertel Jahren streiten Ermittler, Staatsanwälte, Anwälte und Politiker darüber, ob die neun Morde am 22. Juli 2016 politisch motiviert waren oder ob David S. (†18) sich vor allem für erlittenes Mobbing rächen wollte – an willkürlichen Opfern, die für ihn südländisch aussahen.
Nun hat das Bundesamt für Justiz, eine Behörde, die zum Bundesjustizministerium gehört, die Morde am OEZ als extremistische Gewalttat eingestuft. Eine Entscheidung, die für die Familien der Getöteten und die Verletzten unmittelbare Folgen hat: Sie bekommen eine "Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe" vom Bundestag.
Gutachter: Anschlag am OEZ war rassistisches Hassverbrechen
Nach AZ-Informationen wurden den Angehörigen ersten Grades von Todesopfern 10.000 Euro in Aussicht gestellt. Entfernte Verwandte bekommen weniger. Auch Verletzte können mit Unterstützung rechnen. Leitgedanke der finanziellen Hilfe durch den Bundestag ist es, "die Freiheit jedes Einzelnen vor Extremismen jeder Art zu schützen und zu verteidigen". Dies sei als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürger mit den Betroffenen zu verstehen. Zugleich soll damit ein deutliches Zeichen für die Ächtung derartiger Übergriffe gesetzt werden.
Rechtsanwalt Jochen Uher, der als Nebenklagevertreter den Jugendlichen Benet im Prozess gegen den Verkäufer der Mordwaffe vertrat, begrüßte die Entscheidung: "Die Not und Bedürftigkeit bei den Opfern ist nach wie vor vorhanden."
An der Neubewertung der Tat hat auch die Stadt München maßgeblichen Anteil. Sie hatte drei Gutachter damit beauftragt, die Hintergründe der Tat zu analysieren. Alle waren sich einig, dass David S. rechtsradikal war. Zwei Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass es ein politisch-motivierter Anschlag beziehungsweise ein rassistisches Hassverbrechen war.
Der Antrag auf Gewährung einer Härteleistung muss schriftlich eingereicht werden an das: Bundesamt für Justiz, Referat III 2, 53094 Bonn. Antragsteller, die unsicher sind, ob sie einen Anspruch haben oder Fragen zum Antrag haben, können sich auch direkt an das Amt wenden unter: Telefon: 022899410-5288 oder 022899410-5790 sowie per Mail an opferhilfe@bfj.bund.de
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