Dominik Brunner: Täter darf nicht vorzeitig aus dem Gefängnis

Der Mörder von Dominik Brunner muss bis zum Ende seiner Haftstrafe im Gefängnis bleiben. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde abgelehnt.
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Markus S. am 6. September 2010 im Landgericht München - an diesem Tag wurde er wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Tobias Haase dpa/lby Markus S. am 6. September 2010 im Landgericht München - an diesem Tag wurde er wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

München - Der Mann, der Dominik Brunner getötet hat, muss weiter im Gefängnis bleiben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft München der AZ. Zwar wurde geprüft, ob die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. "Dies erfolgte jedoch nicht, so dass das Strafende erst Mitte nächsten Jahres" ist, sagt  Pressesprecherin Anne Leiding. Zunächst hatte die "tz" berichtet

Markus S. wurde 2010 zu neun Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Er hat damit über zwei Drittel seiner Haftstrafe abgesessen - in Bayern normalerweise ausreichend, um die restliche Strafe auf Bewährung zu verbüßen. Doch S. muss im Knast bleiben.

Staatsanwaltschaft prüfte Sicherungsverwahrung

Mehr noch: Die Staatsanwaltschaft hat sogar eine nachträgliche Sicherungsverwahrung geprüft. "Letztlich wurde kein entsprechender Antrag gestellt, da es hierfür an den rechtlichen Voraussetzungen fehlt", so Leiding.

Dominik Brunners Tod hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Manager war am 12. September 2009 von S. und einem Mittäter am S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt. Brunner hatte sich schützend vor Schüler gestellt, die von den beiden Heranwachsenden bedroht worden waren. Der Mittäter ist seit September 2014 wieder ein freier Mann. 

Lesen Sie hier: Erster Brunner-Schläger frei - Sein kaputtes Leben

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