München: Feringasee-Prozess - Es war Mord und der Täter kaltblütig
München - Zwei Züge, die aufeinander zurasen – mit diesem Bild veranschaulicht der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Michael Höhne, was sich in den Tagen vor dem gewaltsamen Tod von Beatrice F. in Bogenhausen abspielte.
Konstantin V. (33) "spielte mit zwei Frauen", die nicht voneinander wussten und provozierte am 8. September 2017 die Eskalation der Situation. Denn während er Beatrice F. an diesem Freitag von einer Geschäftsreise in ihrem Reihenhaus zurückerwartete, hatte er zu der Zeit seine neue Geliebten, eine junge Estin, zu Gast.
Die Kollision der beiden Züge war unvermeidlich. Nur Konstantin V. hätte den Zusammenstoß verhindern können. Das wollte er nach Überzeugung des Gerichts nicht, sondern den Tod von Beatrice F..
Konstantin V. spricht von "schrecklichem Unfall"
Der Ablauf: Die 35-Jährige hatte bei ihrer Rückkehr die Sachen ihrer Rivalin entdeckt und ihren Freund zur Rede gestellt. Es kam zum Streit. Konstantin V. würgte sein Opfer. "Minutenlang", sagt Höhne. Konstantin V. gab die Tötung seiner Freundin auch zu, sprach aber von einem "schrecklichen Unglück".
Er habe sie im Schwitzkasten gehabt, die beiden seien nach hinten gefallen, danach habe sie sich nicht mehr gerührt. Sein Anwalt Alexander Schmidtgall plädierte auf sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Doch das Schwurgericht glaubt nicht an diese Version. "Es war kein tragischer Unfall", sagt Höhne. Sondern Mord. Die Strafe dafür ist keine Verhandlungssache, sondern Gesetz: lebenslange Haft. Dazu stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. So wie es Staatsanwalt Laurent Lafleur gefordert hatte.
Verkohlte Frauenleiche: Wer ist die Tote vom Feringasee?
Keine Emotionen bei der Urteilsverkündung
Eine Zuschauerin im Saal klatscht nach der Verkündung des Urteils mit Tränen in den Augen Beifall, die Mutter des Angeklagten ringt um Fassung, die Mutter der Toten starrt auf den Mann, der ihre Tochter tötete. Nur der Angeklagte zeigt keinerlei Emotion. So wie fast während des ganzen Prozesses.
Seine Kaltblütigkeit hatte er auch nach der Tat bewiesen: Er verbrachte die Nacht mit seiner Geliebten und der sprichwörtlichen Leiche im Keller. Als die Estin das später realisiert, ist sie ähnlich traumatisiert wie die Mutter von Beatrice F., die seit der Tat erwerbsunfähig ist.
Gericht stellt Heimtücke und niedere Beweggründe fest
Konstantin V. verbrannte dann die Leiche am Feringasee, gab eine Vermisstenanzeige auf und schickte vom Handy seines Opfers Nachrichten ab. Heimtücke und niedere Beweggründe sind die Mordmerkmale, die das Schwurgericht erkannt hat. Chatprotokolle belegen, dass der Mann wusste, wann seine Freundin nach Hause kommen sollte. Die Ermittlungen ergaben zudem, dass er schon Wochen vor der Tat im Internet nach tödlichen Pflanzengiften gesucht hatte.
Beatrice F. war seinen Zukunftsplänen mit der neuen Geliebten im Weg. Deshalb musste sie sterben.
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