Im AZ-Interview: Jurist kritisiert E-Garten-Verbot der Polizei
München - Dutzende Platzverweise und Betretungsverbote – wer sich nicht daran hält, dem droht die Gefängniszelle. Das scharfe Vorgehen gegen junge Männer, die sich im Englischen Garten mit Freunden treffen wollten, hat heftige Kritik ausgelöst.
Die AZ sprach mit dem LMU-Dozenten Martin Heidebach über juristische Voraussetzungen und die Wirkung von polizeilichen Maßnahmen.
AZ: Herr Heidebach, die Polizei hat am Mittwoch 90 Personen verboten, sich im Englischen Garten aufzuhalten und Platzverweise erteilt. Viele wurden schon bei der Ankunft weggeschickt, obwohl sie gar nichts angestellt hatten. Wie wirkt das auf Sie?
MARTIN HEIDEBACH: Wir sind ein freies Land, in dem man feiern darf. In einer freien Gesellschaft gehe ich schon davon aus, dass man in den Park gehen kann und sich da aufhalten kann. Unsere Verfassung beinhaltet, dass der Bürger sich nicht dafür rechtfertigen muss, seine Freiheit zu gebrauchen, sondern sich der Staat dafür rechtfertigen muss, dass er die Freiheit beschränkt. Er muss gute Gründe dafür bringen, wenn er das tut. Für mich ist hier kein guter Grund für derartige Einschränkungen ersichtlich. Man muss zudem immer den Einzelfall prüfen. Dabei muss man berücksichtigen, dass die Leute derzeit nicht so viele Möglichkeiten haben. Das macht das Gewicht des Eingriffs größer. Schon unter normalen Bedingungen wäre ein Zutrittsverbot kein geringfügiger Eingriff. Unter den jetzigen Bedingungen, wo es einer der Orte ist, an dem man sich treffen und frei bewegen kann, ist das ein erheblicher.
An den Kontrollstellen bekamen junge Männer einen Platzverweis mit der Begründung, man wolle Krawalle wie in Stuttgart oder Frankfurt verhindern – und sie würden in ein bestimmtes Profil passen.
Wenn die Maßnahmen getroffen wurden, um Menschen nach einem gewissen Muster auszusortieren, um möglicherweise Krawalle im Keim zu ersticken, für die es keine hinreichend konkretisierten Anhaltspunkte gibt, würde ich sagen, dass das unverhältnismäßig ist.
"90 Platzverweise an einem Tag, das ist schon viel"
Am Freitag begründete die Polizei die Maßnahmen mit einer konkreten Gefahrenabwehr, da es im Englischen Garten immer wieder zu Ordnungs- und Sicherheitsstörungen, Straftaten und Vermüllung gekommen sei. Reicht das?
Die Polizei darf einen Platzverweis aussprechen, wenn eine konkrete Gefahr besteht. Wenn es häufig zu Straftaten kommt, bewegen wir uns in Richtung konkrete Gefahr. Aber wann war der letzte große Vorfall? Wenn nur hin und wieder etwas passiert, reicht das nicht. Die Arbeit der Polizei ist nicht einfach. Es ist wichtig, Krawalle zu verhindern. Aber es gilt der Grundsatz: Wir sind ein freies Land, in dem man eben auch feiern und sich im Englischen Garten vergnügen darf im Rahmen dessen, was erlaubt ist, und ohne andere Leute zu belästigen. 90 Platzverweise an einem Tag, das ist schon viel. 90 Leute, die individuell aggressiv aufgefallen sind, das erscheint mir fragwürdig.

Was ist eine konkrete Gefahr?
Zum Beispiel, wenn an einem bestimmten Tag Krawall droht. Wenn sich mehrere Dutzend Menschen in den sozialen Medien verabredet haben, um Randale zu machen. Außerdem müssen Anhaltspunkte bestehen, dass die Gefahr gerade von denjenigen ausgeht, denen das Betreten des Englischen Gartens verboten wird. Es muss also Anhaltspunkte geben, dass gerade sie sich an befürchteten Krawallen beteiligen würden.
Was ist die drohende Gefahr?
Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) erlaubt der Polizei auch schon bei einer drohenden Gefahr Maßnahmen zu ergreifen.
Ja, seit 2017, als das PAG grundlegend geändert wurde. Das hat viel Aufsehen erregt und auch zu Protest geführt. Nun gibt es die Möglichkeit, schon bei einer drohenden Gefahr einen Platzverweis zu bekommen. Was die drohende Gefahr genau ist, darüber streiten die Polizeirechtler.
Sie haben 2018 mit anderen eine Klage gegen das PAG eingereicht – warum?
Weil ich der Meinung bin, dass gerade der Punkt der drohenden Gefahr zu weit geht. Die Polizei hat viel mehr Möglichkeiten, in die Grundrechte einzugreifen. Wir meinen, dass das verfassungswidrig ist.
Eine Kritik am PAG ist, die Verschärfung sei kontraproduktiv. Sehen Sie das auch so?
Man fragt sich schon: Warum braucht ihr das? Es gibt nachweislich immer weniger Straftaten, aber der Polizei werden mehr Befugnisse gegeben. Warum eigentlich? Das schürt eher Misstrauen. Ich finde das eine gefährliche Entwicklung. Man kann schon jetzt beobachten, dass das Misstrauen gegenüber der Polizei wächst und eine Front entsteht. Das ist für die gesamte Gesellschaft schlecht. Eigentlich sollte man ja Vertrauen in die Polizei haben können und erwarten können, dass man sich auf sie verlassen kann. Das wäre eigentlich das ideale Bild eines Rechtsstaats, in dem man in Frieden leben kann.
Kommt eine nächtliche Sperre für den Englischen Garten
Wann wird der Verfassungsgerichtshof voraussichtlich über die Klagen entscheiden?
Vielleicht Anfang 2021. Aber noch gibt es keinen Termin für die mündliche Verhandlung.
Könnte man den Englischen Garten eigentlich nachts generell für alle Besucher sperren?
Das wäre im Rahmen einer generellen Regelung der zuständigen Behörde schon möglich. Auch ein Alkoholverbot wäre denkbar.
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