Zug tötet Teenager – der Vater soll zahlen
Ende 2012 sterben Christina und Mira an einem Bahnübergang bei Günzburg. Jetzt klagen die Anwälte des Lokführers - den Vater eines der beiden toten Mädchen.
Günzburg - Alles, was bis dahin für ihn zählte, war ab sofort unwichtig: Am 27. Dezember 2012 wurde das Leben von Vujadin B. (39) zerstört. An diesem Tag wurden seine Tochter Christina und ihre Freundin Mira an einem Bahnübergang von einem Zug erfasst und getötet.
Ein Trauma, von dem sich der ehemalige Logistiker noch längst nicht erholt hat. Seit einigen Tagen ist das Unglück bei ihm wieder präsent wie am ersten Tag – wegen eines Anwaltbriefes, der ihn völlig aus der Fassung brachte. Der Hintergrund: Eine Münchner Kanzlei will im Auftrag der Lokführer-Gewerkschaft die Schäden regulieren, die dem Lokführer bei dem schrecklichen Unglück entstanden sind. Der Mann, so hatten die Ermittlungen der Polizei ergeben, trägt keine Schuld. Er habe, so die Anwälte, einen schweren Schock erlitten. Ob er jemals wieder arbeiten könne, sei nach wie vor ungeklärt.
Deshalb wollen die Juristen von Vujadin B. wissen, ob er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die das regulieren könne. Warum die beiden 15-Jährigen den heranrasenden Zug nicht bemerkten und den unbeschrankten Übergang für Fußgänger benutzten, ist immer noch unklar. Vermutlich spielten dabei der prasselnde Regen und heftige Windböen eine entscheidende Rolle.
Das macht die Sache für den Vater der getöteten Christina um so schrecklicher. Er glaubt, dass die mangelhafte Absicherung des Bahnübergangs der Grund für den Tod der beiden Mädchen war. Er gibt also der Bahn die Schuld an dem Unglück, das sein Leben zerstört hat. Und dann dieser Brief – ein weiterer Tiefschlag.
„Man muss bei so einem Thema immer beide Seiten berücksichtigen“, so Bezirkschef Uwe Böhm von der Lokführer-Gewerkschaft – also auch, wie es dem Lokführer jetzt gehe. „Die zerbrechen daran“, so Böhm über die Langzeitfolgen von Unfällen mit Getöteten. „Sie werden diese Bilder nicht mehr los, sie träumen davon.“ Auch der betroffene Kollege könne noch nicht wieder arbeiten – und auch er habe Familie.
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