Windrad-Streit: "10H bleibt bis jetzt begründungslos"
München - Die Gegner der sogenannten 10H-Regelung wehren sich vor Bayerns höchstem Gericht gegen die umstrittenen Einschränkungen beim Bau von Windrädern. Die Hürden für den Neubau seien "unverhältnismäßig", sagte Rechtsanwalt Helmut Loibl während der Verhandlung am Dienstag vor dem Verfassungsgerichtshof in München. Entscheidend sei die Zahl neuer Bauanträge. "Diese Zahl wird irgendwann gegen Null gehen." Martin Burgi entgegnete für die bayerische Staatsregierung, der Gesetzgeber müsse auch die Interessen der Anwohner im Blick behalten - nicht nur die von Investoren und Projektentwicklern. Der Faktor zehn sei angemessen.
Was bedeutet die 10H-Regelung? Seit dem Stichtag im Februar 2014 gilt für neu beantragte Windräder, dass der Abstand zur nächsten Wohnbebauung mindestens das Zehnfache der Bauhöhe betragen muss. Für ein 200 Meter hohes Windrad bedeutet das also einen Mindestabstand von zwei Kilometern.
SPD, Freie Wähler, Grüne sowie der Ex-Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell hatten dagegen geklagt. Die Staatsregierung hatte stets betont, alle rechtlichen Aspekte sorgfältig geprüft zu haben. Eine Entscheidung, ob 10H gegen die bayerische Verfassung verstößt, will das Gericht am Montag, 9. Mai, verkünden.
Lediglich zehn Anträge 2015
Nach jahrelangen Boom werden inzwischen nur noch wenige Windräder in Bayern geplant. So gingen von April bis September 2015 lediglich zehn Anträge bei den Behörden ein. "10H bleibt bis jetzt begründungslos", sagte Rechtsanwalt Lutz Bihler, der die SPD vertrat. Er hält einen Faktor zwischen vier und sechs für angemessen. Ähnlich äußerte sich der energiepolitische Sprecher der Grünen, Martin Stümpfig: "Über 3H hinaus gibt es keine objektiven oder pauschalen Gründe für eine Abstandsregelung." Er fordert, die alte Regelung wieder einzuführen und den Bau von Windrädern im Einzelfall zu prüfen.
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Loibl rechnete vor, dass nur noch 0,05 Prozent der bayerischen Fläche für den Bau von Windrädern in Frage kämen. Burgi entgegnete, dies entspreche immer noch einer Fläche von 4940 Fußballfeldern. H10 sei "weder eine komplette, noch eine faktische Aushöhlung" der Windkraft.
In Bayern liegen die Ortschaften meistens sehr nah beinander
Da die meisten Ortschaften in Bayern weniger als vier Kilometer auseinander liegen, können neue Windräder in großen Teilen des Landes jedoch nicht mehr gebaut werden - es sei denn, der Gemeinderat der angrenzenden Gemeinde befürwortet die neue Anlage. Bihler beklagte, dadurch werde das Selbstverwaltungsrecht jener Gemeinden beschnitten, die das Windrad planten.
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Vertreter der CSU-Fraktion, der Staatsregierung und des Bayerischen Landtags betonten, 10H sei verfassungsgemäß. Die Regel sei "dringend erforderlich gewesen, um für Rechtsfrieden" in Dörfern und auf dem Land zu sorgen - dort also, wo Windräder gebaut werden -, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Josef Zellmeier.
Martin Burgi ergänzte, die für die Energiewende so wichtige Beteiligung der Bürger sei zuvor nicht gegeben gewesen. 10H hingegen gewähre "mehr Demokratie von unten, mehr Föderalismus, mehr kommunale Selbstverwaltung".
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