Wegen Vogelgrippe: Allgemeine Stallpflicht für Geflügel

Wegen der Vogelgrippe gilt in Bayern ab sofort eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel.
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Geflügel muss in Bayern auf unbestimmte Zeit im Stall bleiben.
dpa Geflügel muss in Bayern auf unbestimmte Zeit im Stall bleiben.

München - "Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern", erläuterte Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) am Freitag in München. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten - und gilt zunächst auf unbestimmte Zeit.

Hochansteckende Vogelgrippe: Acht Fälle in Bayern

Für öffentliche Geflügelmärk te, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen würden weitere Maßnahmen vorbereitet, hieß es

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