Was sich alles zum 1. August in Deutschland und Bayern ändert

Jeden Monat ändert sich etwas in Deutschland und Bayern. Die AZ fasst die wichtigsten Änderungen im August 2024 zusammen.
von  Maja Aralica
Was ändert sich im August 2024 in Bayern und Deutschland
Was ändert sich im August 2024 in Bayern und Deutschland © dpa/Jörg Carstensen, dpa/Oliver Berg, dpa/Philipp von Ditfurth

München - Auch im August 2024 ändert sich wieder so einiges für die Menschen in München, Bayern und Deutschland. Die AZ liefert Ihnen einen Überblick, welche Neuerungen im neuen Monat auf Sie zukommen.

Das ändert sich ab August 2024

Änderungen ab August: Neues Post-Gesetz

Ab August müssen Sie sich auf längere Wartezeiten bei der Briefzustellung einstellen. Bisher mussten Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen. Künftig darf dies bis zu drei Werktage dauern. Das schreibt das Postrechtsmodernisierungsgesetz vor.

Zusätzlich dazu dürfen künftig neben DHL und Hermes mehr Dienstleister als bisher Pakete zustellen. Voraussetzung für den Marktzugang ist, dass sich die Unternehmen an die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitsbedingungen halten. Darüber berichtete "Impulse". 

Außerdem müssen Privatpersonen und Unternehmen künftig Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 Kilo entsprechend kennzeichnen. Gleiches gilt für Pakete mit mehr als 20 Kilo Gewicht. Denn diese müssen dann entweder durch zwei Personen oder mit einem Hilfsmittel zugestellt werden.

Anerkennung der Berufserfahrung

Am 1. August tritt das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz in Kraft. Dadurch sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die Menschen ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt haben, formal festgestellt und bescheinigt werden können.  Ab 25 Jahren und mit entsprechender Berufserfahrung erhalten Teilnehmer des Verfahrens ein Zertifikat, das die entsprechenden Fähigkeiten bescheinigt.

Neu ab August 2024: Ausbildungsgarantie

Ab dem 1. August 2024 haben mehr junge Menschen einen Rechtsanspruch auf die Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung. Die sogenannte Ausbildungsgarantie ist Teil des Aus- und Weiterbildungsgesetzes. In Regionen, in denen mehr Schulabgänger einen Ausbildungsplatz suchen als Ausbildungsplätze angeboten werden, soll den Betroffenen dadurch ermöglicht werden, eine außerbetriebliche Ausbildung anzufangen.

Tempo 30 für Kommunen

Kommunen können ab August leichter Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anordnen, etwa vor Spielplätzen, Schulwegen oder Zebrastreifen. Nach der Reform des Straßenverkehrsgesetzes haben Bundestag und Bundesrat im Juli nun auch entsprechenden Änderungen an der Straßenverkehrsordnung zugestimmt.

Neu in Bayern: Cannabisverbot in Biergärten

CSU, Freie Wähler und AfD haben im bayerischen Landtag das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz beschlossen. Es tritt im August in Kraft und schränkt den bundesweit teillegalisierten Cannabiskonsum in Bayern ein. Somit ist das Rauchen von Joints auf Volksfesten, Biergärten, den Außenbereichen von Lokalen, dem Gelände des Landtags und auch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen verboten. Den Kommunen wird außerdem erlaubt, eigene Cannabis-Verbotszonen auszuweisen, etwa auf öffentlichen Plätzen oder in Freizeitanlagen, Schwimmbädern und touristischen Hotspots.

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Zudem werden Regeln für den legalen Cannabisanbau und ein Abwassermonitoring erlassen. Letzteres soll es ermöglichen, durch Abwasseruntersuchungen im öffentlichen Kanalnetz Konsumschwerpunkte auszumachen und dafür lokal wirksame Präventionskonzepte zu erarbeiten.

Mehr Geld für Studis: Das ändert sich ab August beim Bafög

Der Bafög-Grundbedarf erhöht sich ab August 2024 auf 475 Euro. Die Mietpauschale für nicht bei den Eltern wohnende Studierende steigt auf 380 Euro. Zudem gibt es eine Studienstarthilfe. Gleichzeitig steigt der Freibetrag für eigenes Einkommen. Neu eingeführt wird zudem ein sogenanntes Flexibilitätssemester, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll es eine verlängerte Frist für einen Wechsel der Studienrichtung geben.

Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern

Ab dem 1. August können Transpersonen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ändern lassen. Dies muss drei Monate im Voraus angemeldet werden, um nach den Vorgaben des neuen Selbstbestimmungsgesetzes zu handeln.

Steuererklärungsfrist im August

Alle, die ihre Steuererklärung für 2023 selbst erstellen, sollten die Frist zum 31. August im Auge behalten. Da dieser jedoch auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist bis zum 2. September 2024. Bei verspäteter Abgabe der Pflichtsteuererklärung drohen mögliche Säumniszuschläge.

Zuschüsse für Heizungstausch

Vermieter von Einfamilienhäusern, Wohnungseigentümer, Kommunen und Unternehmen können ab Ende August Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen. Außerdem können Wohnungseigentümer in entsprechenden Gemeinschaften, die ihre Heizung in der eigenen Wohnung erneuern wollen, einen Antrag stellen. Bezuschusst werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau.

Schließung von weiteren Galeria-Filialen

Neun der insgesamt 92 Galeria-Filialen werden am 31. August geschlossen. Der Konzern hatte Anfang des Jahres Insolvenz angemeldet. Die Kette wird zum 1. August von neuen Eigentümern übernommen. In München sind im August keine Filialen von den Schließungen betroffen.

Neues bei PayPal

Ab August ändert PayPal seine Login-Optionen. Künftig kann bei der 2-Faktor-Authentifizierung auch die PayPal-App oder WhatsApp als zweiten Faktor neben dem klassischen Passwort ausgewählt werden. Bisher war dies nur mit Passkey oder der Authenticator-App möglich. Außerdem können sich künftig Geräte gemerkt werden und es muss nicht jedes Mal eine sechsstellige Zahl eingegeben werden.

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