Volksbegehren "Wählen ab 16" startet in Bayern
München - Das Polizeiaufgabengesetz, Artikel 13 oder Klima – all das seien Themen, für die junge Menschen in der Vergangenheit tausendfach auf die Straße gegangen sind, sagt Franz Märtl, Sprecher von "Vote16", auf AZ-Anfrage.
Andere Bundesländer haben bereits ein Wahlrecht ab 16
"Wir haben immer wieder gesehen, dass junge Menschen nicht gehört worden sind", sagt er. In einigen anderen Bundesländern wurde das Wahlrecht mit 16 bereits eingeführt – darunter Bremen, Baden-Württemberg und Brandenburg. Die Initiatoren wollen, dass die Jugend schon frühzeitig politisch eingebunden wird und somit die Demokratie stärken.
Erste Phase des Volksbegehrens
"Je früher man die Wähler einbindet, desto langfristiger kann man diese halten", sagt Märtl. Hier gebe es laut ihm auch einen empirischen Zusammenhang. Seit Mittwoch werden nun die Unterschriften gesammelt. Das Volksbegehren befindet sich gerade in der ersten von drei Phasen, die im Freistaat nötig sind.
Angestrebter Gesetzesentwurf: So geht es weiter
Für den ersten Zulassungsantrag bei der Staatsregierung werden nun mindestens 25.000 Unterschriften für den angestrebten Gesetzesentwurf benötigt.
Ist man damit erfolgreich, prüft das Innenministerium das Vorhaben und legt den Zeitraum für das Volksbegehren fest. Innerhalb von 14 Tagen müssen sich dann mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern in Eintragungslisten der Rathäuser wiederfinden. Erst danach wird das Begehren dem Landtag vorgelegt und ein Volksentscheid wird abgehalten.
Volksbegehren: Das sind die Initiatoren
Ins Leben gerufen wurde die Initiative von Franz Wacker, Jannik Jürß und Kerry Hoppe. Alle drei haben sich immer wieder gefragt, wieso sie nicht direkt politisch mitbeteiligt sind. Hoppe etwa, habe schon mit 17 Jahren Wehrdienst geleistet, sich dann aber gefragt, wieso sie gleichzeitig zu jung sei, zu wählen. Dies sei nur einer der persönlichen Gründe für die Initiative gewesen, sagt Märtl.
Wie steht es um das Verhältnis von Wahlrecht und Strafmündigkeit?
Ein weiteres Gegenargument, mit dem die Initiatoren zu kämpfen haben, ist die Gleichstellung des Wahlrechts mit der vollen Strafmündigkeit. Das Argument: Jemand der Wählen darf, solle schließlich auch voll strafmündig sein, wie es bisher ab 18 Jahren der Fall ist. Man könne über diesen Punkt zwar diskutieren, durch die Initiative wolle man aber gesondert über das Wahlrecht sprechen. Für Franz Märtl seien das zwei getrennte politische Fragen.
Zu spät für die Landtagswahl – aber vielleicht ein Signal an den Bund
In ihrem Vorhaben werden sie von insgesamt 47 Organisationen und Parteien unterstützt, darunter dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der AWO, sowie der SPD, FDP und den Grünen. Für die anstehende Landtagswahl wird es voraussichtlich nichts mehr mit der Herabsetzung. Die Fristen und Anforderungen verhindern das.
Dennoch wolle man sich erst einmal auf die Landesebene konzentrieren. Es sei absurd genug, dass man für die EU bereits mitstimmen darf – in Bayern aber nicht, so Märtl. Man erhoffe sich aber, mit der Initiative auch ein Signal an den Bund zu senden.