Volksbegehren "Wählen ab 16" startet in Bayern

Die Inititative "Vote16" will, dass Jugendliche in Zukunft politisch mitentscheiden. "Je früher man die Wähler einbindet, desto langfristiger kann man diese halten", heißt es.
Niclas Vaccalluzzo
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Jugendliche demonstrieren 2018 in München gegen das Polizeiaufgabengesetz.
Jugendliche demonstrieren 2018 in München gegen das Polizeiaufgabengesetz. © dpa

München - Das Polizeiaufgabengesetz, Artikel 13 oder Klima – all das seien Themen, für die junge Menschen in der Vergangenheit tausendfach auf die Straße gegangen sind, sagt Franz Märtl, Sprecher von "Vote16", auf AZ-Anfrage.

Andere Bundesländer haben bereits ein Wahlrecht ab 16

"Wir haben immer wieder gesehen, dass junge Menschen nicht gehört worden sind", sagt er. In einigen anderen Bundesländern wurde das Wahlrecht mit 16 bereits eingeführt – darunter Bremen, Baden-Württemberg und Brandenburg. Die Initiatoren wollen, dass die Jugend schon frühzeitig politisch eingebunden wird und somit die Demokratie stärken.

Erste Phase des Volksbegehrens

"Je früher man die Wähler einbindet, desto langfristiger kann man diese halten", sagt Märtl. Hier gebe es laut ihm auch einen empirischen Zusammenhang. Seit Mittwoch werden nun die Unterschriften gesammelt. Das Volksbegehren befindet sich gerade in der ersten von drei Phasen, die im Freistaat nötig sind.

Angestrebter Gesetzesentwurf: So geht es weiter

Für den ersten Zulassungsantrag bei der Staatsregierung werden nun mindestens 25.000 Unterschriften für den angestrebten Gesetzesentwurf benötigt.

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Ist man damit erfolgreich, prüft das Innenministerium das Vorhaben und legt den Zeitraum für das Volksbegehren fest. Innerhalb von 14 Tagen müssen sich dann mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern in Eintragungslisten der Rathäuser wiederfinden. Erst danach wird das Begehren dem Landtag vorgelegt und ein Volksentscheid wird abgehalten.

Volksbegehren: Das sind die Initiatoren

Ins Leben gerufen wurde die Initiative von Franz Wacker, Jannik Jürß und Kerry Hoppe. Alle drei haben sich immer wieder gefragt, wieso sie nicht direkt politisch mitbeteiligt sind. Hoppe etwa, habe schon mit 17 Jahren Wehrdienst geleistet, sich dann aber gefragt, wieso sie gleichzeitig zu jung sei, zu wählen. Dies sei nur einer der persönlichen Gründe für die Initiative gewesen, sagt Märtl.

Wie steht es um das Verhältnis von Wahlrecht und Strafmündigkeit?

Ein weiteres Gegenargument, mit dem die Initiatoren zu kämpfen haben, ist die Gleichstellung des Wahlrechts mit der vollen Strafmündigkeit. Das Argument: Jemand der Wählen darf, solle schließlich auch voll strafmündig sein, wie es bisher ab 18 Jahren der Fall ist. Man könne über diesen Punkt zwar diskutieren, durch die Initiative wolle man aber gesondert über das Wahlrecht sprechen. Für Franz Märtl seien das zwei getrennte politische Fragen.

Zu spät für die Landtagswahl – aber vielleicht ein Signal an den Bund

In ihrem Vorhaben werden sie von insgesamt 47 Organisationen und Parteien unterstützt, darunter dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der AWO, sowie der SPD, FDP und den Grünen. Für die anstehende Landtagswahl wird es voraussichtlich nichts mehr mit der Herabsetzung. Die Fristen und Anforderungen verhindern das.

Dennoch wolle man sich erst einmal auf die Landesebene konzentrieren. Es sei absurd genug, dass man für die EU bereits mitstimmen darf – in Bayern aber nicht, so Märtl. Man erhoffe sich aber, mit der Initiative auch ein Signal an den Bund zu senden.

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3 Kommentare
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  • dakaiser am 04.05.2023 07:33 Uhr / Bewertung:

    Ich finde, ab 14 sollte gewählt werden dürfen. Ab da ist man schließlich strafmündig und dann
    sollte man auch mitbestimmen dürfen, dass grün uns endgültig in die wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit führt und uns zum Entwicklungsland macht. Die Alten können das alles gar nicht mehr richtig beurteilen und sind auch viel zu viele und kosten nur. Sehr gut....

  • Kaiserin am 04.05.2023 09:13 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von dakaiser

    Herr Dakaiser,......DaSS???? ...Das= richtig!

    Mit 14 wählen aber man ist nicht voll strafmündig sondern erst ab 18 und voll geschäftsfähig erst ab 21. Herr dakaiser das ( nicht dass , denn dass = gesprochen wie Tasse ) uns rot-grün in die wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit führt schnallen doch die Kiddies noch gar nicht weil ihnen nämlich etwas fehlt - Weitsicht und Voraussicht gepaart mit Lebenserfahrung. Das triviale Volk der Digitalos springt auf jeden Hype und Zug auf der gerade aktuell ist, da wird ganz, ganz wenig erstmal drüber nachgedacht und hinterfragt sowieso nichts mehr.
    Sieht man auch optisch an der Nutzung der E-scooter-hopperl. Dürfen nur auf Radwegen und der Straße ( nicht Strasse würde sonst gesprochen werden wie Tasse - DIKATE SIND SINNVOLL ) fahren aber die Ignoranten glauben auch immer noch das es ein Sport - und Spaßgerät ist dabei ist das ein Kleinfahrzeug wie ein Mofa und sowas soll ab 14 wählen dürfen.......* denk ich an Deutschland in der Nacht *.....

  • Hanswurst am 04.05.2023 13:50 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von dakaiser

    Gute Idee, schliesslich können 14-Jährige bereits arbeiten und Steuern zahlen. Dann sollen sie auch mitentscheiden können, was mit ihren Steuern passiert.
    Ihrem Punkt mit der Urteilsfähigkeit der "Alten" kann ich auch nur zustimmen. In Bayern gewinnt meist die Partei, die die grössten Versprechen macht, bzw. die grössten Ängste schürt. Und das scheint ja bei der grossen Wählergruppe der Bestager hervorragend zu funktionieren.
    Deswegen: Daumen hoch!

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