Vogelgrippe in Bayern weitet sich aus. Stallpflicht gitl jetzt für Chiemsee
Traunstein - Alle Tierhalter, die im Landkreis Traunstein Geflügel in einem Bereich von bis zu drei Kilometer vom Chiemsee entfernt halten, müssen ab sofort ihr Geflügel aufstallen. Die hat das Veterinäramt entschieden, nachdem am rund um den Chiemsee 18 verendete Reiherenten gefunden wurden, die das gefährlich H5N8-Virus in sich trugen.
Tier müssen in geschlossenen Stellen gehalten werden
Aufstallung bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach gehalten werden. Zudem darf ein seitliches Eindringen von Wildvögeln nicht möglich sein. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen müssen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion versehen sein. Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht freigelassen werden.
Hochansteckende Vogelgrippe: Acht Fälle in Bayern
Das Veterinäramt wird eine entsprechende Verfügung in den nächsten Tagen erlassen, teilte das Landratsamt mit.
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