Verleumdung? Rechtsextremist Hoffmann fühlt sich beleidigt

Rechsextremist Karl-Heinz Hoffmann klagt vor dem Nürnberger Landgericht – in zwei verschiedenen Verhandlungen geht es um Verleumdung. Schwere Vorwürfe erhebt er gegen den Münchner Journalisten Ulrich Chaussy.
von  Helmut Reister
Karl-Heinz Hoffmann fühlt sich nach eigener Aussage seit Jahren schweren Verleumdungen ausgesetzt. (Archivbild)
Karl-Heinz Hoffmann fühlt sich nach eigener Aussage seit Jahren schweren Verleumdungen ausgesetzt. (Archivbild) © Bernd von Jutrczenka/dpa

Nürnberg - Wurde der Rechtsextremist Karl-Heinz Hoffmann (79) in seiner Persönlichkeit, seiner Ehre verletzt? Diese Frage soll eine Zivilkammer des Nürnberger Landgerichts klären. Ein erster juristischer "Showdown" im direkten Aufeinandertreffen der streitenden Parteien endete aufgrund fehlender Kompromissbereitschaft ohne konkretes Ergebnis. Die Fronten sind verhärtet.

Der im Schloss Ermreuth (Lkr. Forchheim) lebende ehemalige Chef der rechtsextremen, nach ihm benannten "Wehrsportgruppe Hoffmann", fühlt sich seit Jahrzehnten von bösartigsten Verleumdungen verfolgt. Als Störfaktor Nummer eins, der vor dem Landgericht gleich in zwei hintereinander stattfindenden Verhandlungen behandelt wurde, empfindet er, dass er immer und immer wieder in Zusammenhang mit zwei besonders scheußlichen Verbrechen gebracht wird: dem Oktoberfest-Attentat (13 Tote, 211 Verletzte) im Jahr 1980 und dem Doppelmord an dem jüdischen Verleger Shlomo Levin und dessen Lebensgefährtin in Erlangen, nur drei Monate später.

Hoffmann vs. Chaussy

36 Jahre danach, im Frühjahr vergangenen Jahres, ist Erlangen auch Ort einer Veranstaltung, bei der der Münchner Journalisten Ulrich Chaussy einen Vortrag über das rechte Netzwerk und die Hintergründe des Oktoberfestes hielt. Ulrich Chaussy ist seit dem Bomben-Attentat unermüdlich auf Spurensuche, hat ein Buch veröffentlicht, zahlreiche Beiträge produziert, an Dokumentationen und einem Spielfilm mitgewirkt, Indizien zusammengetragen – und er ist überzeugt, dass Bombenleger Gundolf Köhler nicht im Alleingang handelte, sondern Hintermänner gehabt haben muss. Aus der rechten Szene, wofür viel spricht? Besser als er kennt kaum einer den Fall. Für Hoffmann ist er eine Art Intimfeind.

Zur Verbesserung der angespannten Beziehung trug der Bericht, der über den Vortrag Chaussys in der Erlanger Lokalzeitung erschien, nicht unbedingt bei. Chaussy, so interpretiert Karl-Heinz Hoffmann den Beitrag, habe ihn an dem Abend als Drahtzieher des Oktoberfert-Attentats und des Doppelmordes bezichtigt. Er verwendete den Artikel als Grundlage für die Zivilklage, mit der er auch 10.000 Euro Schmerzensgeld durchsetzen will – und parallel auch noch mit einer Strafanzeige wegen Verleumdung.

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Die Bemühungen der Zivilkammer, eine unkomplizierte Einigung herstellen zu können, verliefen erfolglos. Ein wesentlicher Grund für das Scheitern lässt sich aus einem einzigen Satz erschließen, den Ulrich Chaussy im Sitzungssaal vorbrachte: "Der Begriff Drahtzieher taucht in meinem Vortrag überhaupt nicht auf." Zum Beweis dafür hat er angeboten, das Manuskript, eventuell auch eine Tonaufnahme, zur Verfügung zu stellen. Richterin Monika Bieber will nun überlegen, wie es weitergeht. Nächster Termin ist Anfang März.

Nicht viel erfolgreicher war Karl-Heinz Hoffmann mit einer weiteren Klage, die unmittelbar vorher verhandelt wurde. In diesem Fall fühlt sich der gealterte Rechtsextremist von tagesthemen.de in seinen Persönlichkeitsrechten gestört. Ein online veröffentlichter Beitrag stelle ebenfalls eine Nähe von ihm zu den beiden Verbrechen und Rechtsterroristen her. Auch dieser Argumentation konnte das Landgericht nicht ohne weiteres folgen, wie Richterin Bieber zu erkennen gab. In dem Beitrag taucht lediglich der Name der "Wehrsportgruppe" auf, nicht der von Karl-Heinz Hoffmann. Wie das juristisch in dem Verfahren zu werten sei, konnte auch in diesem Fall nicht zeitnah geklärt werden. Diese Verhandlung wird ebenfalls im März fortgesetzt.

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