Verfassung auf Arabisch: Richtig und wichtig!
Als die Bayerische Verfassung am 8. Dezember 1946 in Kraft trat, waren gerade einmal eineinhalb Jahre seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vergangen. Wo kurz zuvor noch Krieg und Diktatur regierten, galten von nun an die klassischen demokratischen Grundrechte der Menschenwürde, der persönlichen Freiheit und allgemeinen Gleichheit, der Freizügigkeit, der Glaubens- und Gewissensfreiheit, der Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit und des Privateigentums.
In der Präambel attestiert man: "Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung."
2016 feiern wir, dass Bayern nach der dunkelsten Epoche unserer Geschichte so schnell wieder zu einer demokratischen Grundordnung zurückkehrte und dieses richtungsweisende Gesetzeswerk erließ. Schon damals war man sich dabei bewusst, wie wichtig es ist, diese Verfassung allen Bürgern zugänglich zu machen. Deshalb heißt es im abschließenden Artikel 188: "Jeder Schüler erhält vor Beendigung der Schulpflicht einen Abdruck dieser Verfassung."
In den 70 Jahren, seit diese Vorschrift erlassen wurde, hat sich vieles in der Welt geändert – unter anderem, dass in Bayern längst nicht mehr ausschließlich gebürtige Deutsche leben. Was sich hingegen nicht geändert hat, ist die Richtigkeit und Wichtigkeit der in der Verfassung verankerten Grundrechte. Und daher ist es nicht nur konsequent, sondern unumgänglich, dieses Dokument auch in arabischer und türkischer Sprache aufzulegen.
Gerade Zuwanderer aus Regionen, in denen die für uns selbstverständlichen und unumstößlichen Grundrechte nur teilweise oder nur auf dem Papier gelten, müssen die Möglichkeit bekommen, unsere Verfassung in ihrer Muttersprache zu lesen – denn nur dann ist die vollständige Verständlichkeit gewährleistet.
Wenn also jetzt der Verein "Bayerische Einigung" an Zuwanderer, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Bayern erhalten, unsere Verfassung in deren Muttersprache verteilt, dann handelt er ganz im Sinne des Verfassungsvaters Wilhelm Hoegner. Oder anders ausgedrückt: Er macht sich um die bayerische Verfassung verdient.
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