Urteil in Regensburg: Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden
Regensburg - Popstar Xavier Naidoo (46) hat sich vor Gericht erfolgreich gegen Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt.
Das Landgericht Regensburg untersagte es einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung am Dienstag in seinem Urteil, den Sänger als Antisemiten zu bezeichnen. Die Frau habe diesen Vorwurf nicht ausreichend belegen können, sagte Richterin Barbara Pöschl bei der Urteilsverlesung.
Die Referentin hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: "Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar." Die Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein.
Naidoo beruft sich auf die Kunstfreiheit
Naidoo, Sänger der Band Söhne Mannheims, hatte sich in der Verhandlung vor drei Wochen auf die Kunstfreiheit berufen und betont, dass er sich gegen Rassismus einsetze. Den Vorwurf antisemitischer Ressentiments wies er im Gerichtssaal zurück. Sein Sohn trage zudem einen hebräischen Namen. Die Beklagte hatte dargelegt, dass Naidoo in seinen Liedtexten auch antisemitische Codes und Chiffren verwende. Diese seien ihm nicht bekannt, hielt der Musiker dagegen.
Auftritt bei Reichsbürger-Demo
Naidoo hatte unter anderem mit seinem Lied "Marionetten", in dem Politiker beschimpft werden, für Aufsehen gesorgt. Am Tag der Deutschen Einheit 2014, dem 3. Oktober, sprach er in Berlin bei einer Demonstration der sogenannten Reichsbürger, die die staatliche Ordnung in Deutschland ablehnen. Naidoo betonte später, dass er mit den "Reichsbürgern" nichts zu tun habe. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) nominierte den Sänger nach öffentlicher Kritik 2015 nicht für den Eurovision Song Contest (ESC). Offenbar hatten sich 40 leitende Angestellte des Senders gegen eine Nominierung ausgesprochen.
Das Lied Marionetten hatte Naidoo damals in einem Facebook-Post verteidigt. Auch gegen den Rauswurf durch den NDR wehrte er sich.