Urteil im Sieber-Prozess: 900 Euro Geldstrafe für Ex-Chef

Im Prozess um bakterienverunreinigte Wurst beteuert der Ex-Chef der pleite gegangenen Firma Sieber seine Unschuld. Die Anklage wirft dem 52-Jährigen vor, Ware mit gesundheitsgefährdenden Listerien in den Handel gebracht zu haben. Nun ist das Urteil gefallen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Dietmar Schach, Ex-Geschäftsführer der insolventen und geschlossenen Großmetzgerei Sieber (M), mit seinen Rechtsanwälten Andreas Meisterernst (l) und Martin Hintermayer.
Matthias Balk/dpa Dietmar Schach, Ex-Geschäftsführer der insolventen und geschlossenen Großmetzgerei Sieber (M), mit seinen Rechtsanwälten Andreas Meisterernst (l) und Martin Hintermayer.

Wolfratshausen - Der Ex-Chef der insolventen Großmetzgerei Sieber ist zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Wolfratshausen sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass Dietmar Schach fahrlässig mit gesundheitsgefährdenden Bakterien belastete Ware aus seinem Betrieb in den Handel brachte. Es setzte eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro fest. Im Strafbefehl, den der 52-Jährige nicht akzeptiert hatte, waren es noch 150 Tagessätze á 15 Euro gewesen. Der einstige Inhaber der Firma ist mit dem milderen Urteil nicht vorbestraft.

Insolvenz nach Lebensmittelskandal

In einem Wacholderwammerl der Geretsrieder Firma war im März 2016 eine extrem über dem Grenzwert liegende Anzahl von Listerien gefunden worden. Wochen später musste der Betrieb schießen, die Insolvenz war unausweichlich. Der Lebensmittelskandal wird in Verbindung mit mehreren Todesfällen nach dem Genuss von listerienverseuchten Lebensmitteln gebracht. Die Ansteckung mit Listerien ist für gesunde Erwachsene eher harmlos. Doch bei Ungeborenen, Babys, Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann die Listeriose genannte Krankheit tödlich enden.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer 180 Tagessätze zu je 15 Euro gefordert, die Verteidiger hatten Freispruch verlangt. Der Prozess hat nichts mit dem laufenden Insolvenzverfahren zu tun.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.