Urteil im Prozess um erschossene Janina erwartet

Bamberg - Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der Mann, der Silvester 2015 die elfjährige Janina erschossen hat, lebenslang hinter Gitter. An diesem Donnerstag wird das Gericht voraussichtlich sein Urteil fällen. "Die Sinnlosigkeit und Absurdität dieses Verbrechens ist schwer zu ertragen", hat Oberstaatsanwalt Otto Heyder am Mittwoch am Landgericht Bamberg gesagt und eine Verurteilung wegen Mordes gefordert.
Der Mann habe heimtückisch und aus krasser Eigensucht gehandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Maurer vor, in der Neujahrsnacht in Unterfranken, im Dorf Unterschleichach (Landkreis Haßberge), auf eine Gruppe Feiernder geschossen haben. Dabei hatte die elfjähriges Janina tödliche Verletzungen erlitten. Auch eine mehrstündige Notoperation konnte das Kind nicht retten.
Psychiater kann nicht ausschließen, dass der Schütze vermindert schuldfähig ist
Ein Psychiater schloss nicht aus, dass der Angeklagte vermindert schuldfähig ist. Das könnte bedeuten, dass der 54-Jährige im Falle eines Urteils wegen Mordes nicht lebenslang in Haft muss. Er könne nicht ausschließen, dass der Mann in der Silvesternacht vor einem Jahr nur eingeschränkt steuerungsfähig war, sagte der Psychiater.
Sollte das Gericht dieser Meinung folgen und den Mann wegen Mordes verurteilen, droht ihm nicht lebenslange Haft, sondern eine Gefängnisstrafe zwischen drei und 15 Jahren. Die Mutter des Mädchens erzählte vor Gericht von ihrer Trauer.
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"Die Lücke wird sich nie schließen", sagte sie. "Vor einem Jahr noch waren wir eine glückliche Familie, Janina hat sich sehr auf ihren kleinen Bruder gefreut." Seit dem Tod ihrer Tochter sei das Leben ein Kampf. Als die Elfjährige starb, war ihr Bruder neun Wochen alt. "Ich kann nicht die Mutter sein, die ich war", sagte die Frau.
"Es wird von Tag zu Tag schlimmer."