Urteil im Fall Hanna ist da – und die Revision schon angekündigt

Sebastian T. ist als Mörder von Hanna aus Aschau verurteilt worden. Nun ist das schriftliche Urteil im "Eiskeller"-Fall da. Was das für die Revision bedeutet und wer darüber entscheidet.
Heidi Geyer |
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Das Mordopfer Hanna.
Das Mordopfer Hanna. © privat

Traunstein/Aschau - Es war ein Fall, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte: Hanna W. (23) aus Aschau im Chiemgau kam von einer Nacht im Club Eiskeller nicht zurück. Im März verurteilte das Landgericht Traunstein Sebastian T. als Hannas Mörder in Kombination mit schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren.

Urteil im Fall Hanna ist da – und die Revision schon angekündigt

Knapp drei Monate nach der Urteilsverkündung liegt nun das schriftliche Urteil vor, wie das Landgericht Traunstein am Mittwoch mitteilte. Auf 289 Seiten begründet die Zweite Jugendkammer unter Vorsitz von Jacqueline Aßbichler ihren Spruch.

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Regina Rick, Verteidigerin der Verurteilten, hatte bereits angekündigt, Revision einlegen zu wollen. In ihrem Plädoyer hatte Rick kritisiert, dass ihr Mandant schon längst als schuldig abgestempelt sei. Davor hatte sie ein Gesuch der Befangenheit gegen Aßbichler gestellt. Dies war jedoch abgelehnt worden.

Verteidigung bleibt ein Monat für die Begründung der Revision

Nun haben Sebastian T. und sein Verteidigerteam einen Monat ab Zustellung des Urteils, Zeit, um die Revision zu begründen. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.

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